Die USK und deren Freigaben ... Nach vielen Jahren der Annäherung an europäische und amerikanische Standards im Umgang mit gewalttätigen Inhalten in Videospielen, macht dieses (durchaus wichtige) Organ zur Sicherung von Anstand und Moral einen immensen Rückschritt, indem es dem vielfach hoch bewerteten Nachfolger des (ebenfalls freigabeverweigerten und anschließend indizierten) Open-World-Zombie-Parcours-Shooters "Dying Light" die USK-18-Freigabe verwehrt.
Kein Skandal, alles halb so wild, schließlich wissen mündige Bürger*innen, wo sie sich die ungekürzte Version des Spiel besorgen können, aber dennoch: In Zeiten, in denen Games, die sich an Erwachsene richten und nicht mit Gewalt geizen (hallo "The Last of Us Part II" und "Cyberpunk 2077"), ist es frappierend auffällig, dass einem Spiel wie "Dying Light 2" die Erwachsenenfreigabe verweigert wird.
Noch mal: In Deutschland kann kein volljähriger Mensch die unzensierte Version dieses Spiels im regulären Handel kaufen. Erinnerungen an die Neunziger und Zweitausender werden wach, während sich "Mortal Kombal 11" und "Doom Returnal" über diese Entscheidung kaputtlachen.
Dennis war wütend. Wolfgang nicht so. Viel Vergnügen!
Petra Fröhlichs angesprochener Artikel: https://www.gameswirtschaft.de/meinung/froehlich-am-freitag-2022-06-dying-light-2-usk/ (Opens in a new window)