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Zählen Säumniszuschläge zum Mindestbetrag einer Zwangssicherungshypothek?

Eine Zwangssicherungshypothek kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn der Mindestbetrag von 750,00 € überschritten wird (§ 866 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ZPO; ggf. i. V. m. Verweisungsnormen wie § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsVwVG (Si apre in una nuova finestra) i. V. m. § 322 Abs. 1 S. 2 AO oder § 58 Abs. 1 S. 2 VwVG LSA (Si apre in una nuova finestra)). Diese Summe erreichen vor allem kommunale Abgabenforderungen häufig nicht. Dann stellt sich die Frage, ob Säumniszuschläge hinzurechnet werden können, um doch an eine Zwangssicherungshypothek zu gelangen.

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