Passa al contenuto principale

Beendigung der Beistandschaft bei laufender Pfändung (II)

Hier (Si apre in una nuova finestra) hatte ich beschrieben, was Beistand und Drittschuldner tun sollten,  wenn die Beistandschaft z. B. durch den Eintritt der Volljährigkeit  endet, aber noch eine laufende Lohnpfändung besteht. Etwas komplexer  wird der Sachverhalt, wenn nicht nur das Kind selbst das  Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet hatte, sondern auch das Land,  weil Leistungen nach dem UVG gewährt wurden.

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Si apre in una nuova finestra)

0 commenti

Vuoi essere la prima persona a commentare?
Abbonati a Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e avvia una conversazione.
Sostieni