Welpe kommt zurück - die Verantwortung des Züchters
Aus ganz aktuellem Anlass, gibts eine kleine Minireihe zum Thema Zucht, Verantwortung, Glück, Pech, Rücknahme des Welpen und allem was dazu gehört.
Da bei mir gerade wiedermal ein Welpe zurück gekommen ist, fangen wir gleich bei diesem Thema an.
Du hast als Züchter bis zur Abgabe deiner Welpen alles richtig gemacht, die Welpen sind wie sie sein sollen, du hast x Besuche gehabt, ganz viele Gespräche geführt und im besten Fall kannst du auch noch die Charaktere deiner Welpen gut einschätzen und die passenden Paare zusammenbringen.
Es scheint alles perfekt, du hast den Bestes gegeben und dennoch kommt es vor, daß es schlussendlich doch nicht passt. Als Züchter kann man nur die Fassade sehen und vieleicht ein bisschen dahinter. Aber alles, wirklich alles zu eruieren ist zum einen völlig unmöglich und ganz sicher an der einen oder anderen Stelle auch ziemlich anmaßend und indiskret.
Nun erreicht dich als Züchter also die Nachricht, der Welpe oder Hund kann nicht dort bleiben wo er ist. Du hast hoffentlich einen Kaufvertrag gemacht, der dir die Möglichkeit gibt, den Welpen zurück zu bekommen? Und der ist hoffentlich nicht selbst zusammengeschustert (so wie meine früher, die halten nämlich im Zweifel nirgends stand), sondern sind vom einem Rechtsanwalt erstellt und wassderdicht? Prima. Dann haben wir gesetzlich folgende 3 Möglichkeiten:
Die erste und, meiner Meinung nach schlechteste Möglichkeit, ist es den Welpen einfach da zu lassen wo er ist und die ganze Sache für sich abzuhaken, Man ist als Züchter gesetzlich nicht verpflichtet den Kaufgegenstand zurückzunehmen, man hat keine Verantwortung nach dem Verkauf des Hundes. Wie das Ganze moralisch aussieht, bleibt jedem selbst überlassen und sollte in keinster Weise verurteilt werden.
Die zweite Möglichkeit ist das Vorkaufsrecht im Vertrag festzuhalten. Sprich der Züchter hat das Recht als erstes den Hund zu kaufen. Das heisst aber auch, daß der Käufer selbst einen Käufer suchen kann, der im Zweifel vieleicht sogar um ein Vielfaches mehr an Geld bezahlen würde. Dann kann man als Züchter zuvorkommen, muss aber eben diesen beliebigen Preis für seinen ehemaligen Hund bezahlen.
Die dritte Möglichkeit und die ist für den Züchter meiner Meinung die beste, aber auch kostspielig. Der Züchter kann vertraglich festhalten, daß der Hund zurückkommen KANN und man eine Kaufvertragsrückabwicklung macht. Was bedeutet das nun wieder? Rückabwicklung bedeutet, daß der Züchter den kompletten Kaufpreis rückerstatten muss! Er kann im Vertrag mitunter eine Tagespauschale festhalten, die abgezogen wird für die Tage bis zur Neuvermittlung. In der Regel um die 20€ pro Tag. Ausserdem kann er Anzeigekosten, Telefonkosten etc. gegenrechnen, muss aber im gleichen Zuge, sämtliche Auslagen/Fahrtkosten für das Bringen des Welpen dem Käufer erstatten, wenn er den Hund nicht selbst abholt. Und je nach Entfernung kann das richtig teuer werden!
Das sind die 3 rechtlichen Möglichkeiten, die man als Züchter hat. Nicht mehr und nicht weniger. Selbst ausgedachte Regelungen mit denen der Züchter nur einen Teil des Geldes zurück erstatten möchte, hätten vor Gericht keinerlei Bestand!
Die vertraglichen Bestandteile bleiben in der Regel 7 Jahre wirksam oder bis zum Tod des Hundes.
Ich hoffe, ich konnte etwas aufklären was die Rücknahme eines Welpen oder Hundes aus der eigenen Zucht betrifft.
Eine schöne Woche wünsche ich euch.
Eure Kati
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