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Warum die AfD-Behauptungen über den Rechtsstaat falsch sind!

Deutschland bleibt Rechtsstaat – Keine Panikmache!

Im Mai 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), dass die AfD und ihre Jugendorganisation weiterhin vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als extremistischer Verdachtsfall beobachtet werden dürfen. Dieses Urteil sorgte innerhalb der Partei für Unmut. Besonders lautstark meldete sich die AfD-Politikerin Beatrix von Storch zu Wort. Auf der Plattform X behauptete sie: "Aber daß Deutschland kein Rechtsstaat (!) ist, hat der EuGH (☝️) bereits 2019 festgestellt, wegen fehlender Unabhängigkeit der Justiz von der Regierung (☝️☝️☝️). "

Doch stimmt das wirklich? Spoiler: Nein!

Der EuGH und die Wahrheit über die deutsche Justiz

2019 befasste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) tatsächlich mit der Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften. Allerdings ging es dabei nicht um die grundsätzliche Rechtsstaatlichkeit Deutschlands, sondern um die Frage, ob deutsche Staatsanwälte befugt sind, europäische Haftbefehle auszustellen.

Die Urteile, auf die sich von Storch bezieht (C-508/18, C-82/19 und C-509/18 (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)), haben eine klare Aussage: Deutsche Staatsanwälte sind aufgrund ihrer Weisungsgebundenheit gegenüber den Justizministerien keine unabhängigen Justizbehörden im Sinne des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl. Daraus lässt sich jedoch keineswegs ableiten, dass Deutschland kein Rechtsstaat sei. Vielmehr geht es um spezifische rechtliche Befugnisse und institutionelle Unabhängigkeit in einem sehr speziellen Kontext.

Fakten statt Fake News

In den EuGH-Urteilen ging es um drei Fälle, in denen Staatsangehörige aus Litauen und Rumänien gegen die Vollstreckung europäischer Haftbefehle klagten, die von deutschen Staatsanwaltschaften ausgestellt wurden. Der EuGH entschied, dass deutsche Staatsanwaltschaften diese Haftbefehle nicht ausstellen dürfen, da sie nicht als unabhängige Justizbehörden gelten. Das Urteil betraf also die institutionelle Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften, nicht die grundsätzliche Rechtsstaatlichkeit Deutschlands.

Rechtsstaatlichkeit steht nicht zur Debatte

Die Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften wird schon lange diskutiert. Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert seit Jahren eine Reform der Weisungsbefugnis. Aber: Die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands wurde in keinem der EuGH-Verfahren infrage gestellt. Und selbst Beatrix von Storch ruderte später zurück und gestand in einer ARD-Sendung ein, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, in dem man den Rechtsweg beschreiten kann.

Fragen und Antworten

1. Hat der EuGH Deutschland wirklich die Rechtsstaatlichkeit abgesprochen? Nein, das ist völliger Unsinn. Der EuGH befasste sich 2019 mit der Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften im Kontext der Ausstellung Europäischer Haftbefehle. Es ging um die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte, nicht um die grundsätzliche Rechtsstaatlichkeit Deutschlands.

2. Warum dürfen deutsche Staatsanwälte keine Europäischen Haftbefehle ausstellen? Weil sie weisungsgebunden sind und somit nicht als unabhängige Justizbehörden gelten. Das bedeutet jedoch nicht, dass die deutsche Justiz insgesamt nicht unabhängig ist oder dass Deutschland kein Rechtsstaat ist.

3. Was hat das Oberverwaltungsgericht im Mai 2024 entschieden? Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass die AfD und ihre Jugendorganisation weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen. Dieses Urteil löste innerhalb der Partei Unmut aus, hat aber nichts mit der Frage der Rechtsstaatlichkeit zu tun.

4. Warum behauptet Beatrix von Storch, Deutschland sei kein Rechtsstaat? Von Storchs Behauptung ist ein typisches Beispiel für die Verdrehung von Fakten zu politischen Zwecken. Sie nutzt das EuGH-Urteil, um eine falsche Narrative zu verbreiten und politische Stimmung zu machen.

5. Wie steht es wirklich um die Unabhängigkeit der deutschen Justiz? Die deutsche Justiz, insbesondere die Gerichte, sind unabhängig. Die Diskussion um die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte ist spezifisch und betrifft deren institutionelle Rolle, nicht die grundsätzliche Rechtsstaatlichkeit Deutschlands.

Fazit: Bleibt wachsam!

Die Faktenlage ist klar: Deutschland bleibt ein Rechtsstaat, und die Behauptungen von Politikern wie Beatrix von Storch sollten kritisch hinterfragt werden. Es ist wichtig, sich nicht von Halbwahrheiten und falschen Behauptungen täuschen zu lassen. Wer die Demokratie und den Rechtsstaat wirklich schützen will, der sollte sich gut informieren und nicht auf populistische Parolen hereinfallen.

Quellen:

Pressemitteilung des OVG NRW (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Zur Verfassungsbeschwerde (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
X-Beitrag von Storchs (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Facebook-Post (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Urteil zu Az. C-508/18 und C-82/19 (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Urteil zu Az. C-509/18 (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Pressemitteilung des EuGH (Download) (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
§ 146 GVG (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
§ 147 GVG (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
§ 97 GG (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
DRB im Jahr 2023 zum Weisungsrecht (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
DRB im Jahr 2024 zum Weisungsrecht (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
§ 544 ZPO (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

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