Vor allem in den Ergebnissen eines Kontenabrufs nach § 93 AO (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) tauchen immer wieder Institute auf, bei denen der Schuldner über ein Wertpapierdepot verfügen könnte, z. B. Deka (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) oder DWS (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Ggf. finden sich entsprechende Angaben auch im Vermögensverzeichnis des Schuldners. Wie können Gläubiger bzw. Vollstreckungsbehörden darauf zugreifen?
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