Passer au contenu principal

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Unterhaltsgläubiger den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen rückständigen Unterhalts beantragen und der geltend gemachte Rückstand dabei hinter dem im Titel bzw. der Vollstreckungsklausel ausgewiesenen Betrag zurückbleibt, weil es zu Unterhaltsherabsetzungen gekommen war. Viele Vollstreckungsgerichte verlangen in diesen Fällen eine nachvollziehbare Rückstandsberechnung. Zu Recht?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

0 commentaire

Vous voulez être le·la premier·ère à écrire un commentaire ?
Devenez membre de Martin Benner (#HoltDasGeldRein) et lancez la conversation.
Adhérer