Passer au contenu principal

Erbscheinsantrag der Vollstreckungsbehörde

Benötigt der  privat-rechtliche Gläubiger für die (weitere) Vollstreckung einen  Erbschein, darf er ihn anstelle des Schuldners beantragen (§ 792 ZPO (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)).  Aber auch im Rhamen der Verwaltungsvollstreckung kann in bestimmten  Situationen ein Erbschein erforderlich sein, beispielsweise im  Zusammenhang mit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. In  diesen Fällen ist die Vollstreckungsbehörde ebenfalls befugt, einen  Erbschein zu beantragen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.05.2006, Az. 3 W 69/06 (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)). Doch wie könnte ein entsprechender Antrag aussehen?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

0 commentaire

Vous voulez être le·la premier·ère à écrire un commentaire ?
Devenez membre de Martin Benner (#HoltDasGeldRein) et lancez la conversation.
Adhérer