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Mit welchen Worten Innenminister Alexander Dobrindt die Justiz angreift - und damit der Neuen Rechten den Weg bereitet

Dieses Bild ist KI-generiert.

Hi,

das Verhalten von Alexander Dobrindt hat in der vergangenen Woche große Wellen geschlagen - und das ist auch gut so. Denn, was der Innenminister hier tut, ist höchst gefährlich.

Wir haben uns seine Argumentation genauer angesehen, die sehr viele Narrative der Neuen Rechten bedient - und vor allem ein Angriff auf die Justiz als eine Gewalt in einem demokratischen Staat ist.

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Und NEU im Newsletter: Eins unserer Mitglieder hat uns eine tolle Idee gesendet, wie wir die Inhalte des Textes, die doch manchmal sehr komplex und umfangreich sind, für euch greifbarer machen können!

👉 Deshalb haben wir ganz unten im Text einen fiktiven Dialog zusammengebastelt: So könnten Aussage und Gegenrede aussehen!

Natürlich können wir in so einem Dialog nicht immer die ganze Komplexität eines Themas aufgreifen, aber als ersten Eindruck funktioniert es ganz gut. DANKE für diesen super Vorschlag! Wir hoffen, ihr findet das auch so bereichernd wie wir.

Herzliche Grüße und bleib achtsam!

Um was gehts?

Wir sind der Überzeugung, dass die Zurückweisungen im Einklang mit dem Recht sind.”

Das sagte Innenminister Alexander Dobrindt auf einer Pressekonferenz (Opens in a new window), nachdem das Verwaltungsgericht Berlin am Montag entschieden hatte, dass “Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates für die Prüfung des Asylantrags zurückgewiesen werden dürfen.”

Damit hat es klar gemacht, dass drei Menschen aus Somalia rechtswidrig an der deutschen Grenze abgewiesen worden waren. Denn: Sie hatten einen Asylantrag gestellt, den die Bundespolizei aber nicht prüfen wollte - womit sie gegen geltendes EU-Recht verstieß.

Nicht nur für viele Rechtsexpert:innen kommt das Urteil wenig überraschend - sogar das Justizminsterium hatte vergangenes Jahr, so schreibt es der Spiegel (Opens in a new window), fachlich prüfen lassen, ob solche Zurückweisungen legal seien: nein.

Deshalb fragte Sandra Maischberger den Innenminister diese Woche:

“Haben Sie einen Rechtsbruch mit Ansage eingeplant?”

“Es geht nicht um Rechtsbruch. Ich versuche das Recht in Europa wieder durchzusetzen.”

Was wohl gemeint war, erklärte Bundespolizeipräsident Dieter Romann laut Spiegel so: Das “gemeinsame europäische Asylsystem sei dysfunktional und andere EU-Mitgliedstaaten würden sich auch nicht an die europäischen Regeln halten”.

“Auch nicht” - ohne viel Fantasie lässt sich hieraus die Argumentation lesen, dass ein Rechtsbruch anderer EU-Länder im Dublin-Verfahren deutschen Rechtsbruch legitimieren soll. Das ist ein mindestens schwieriges Rechtsverständnis. Was die machen, machen wir jetzt auch.

Denn auch hier erklärte das Verwaltungsgericht, das stelle “keine Rechtfertigung für eigenes unionsrechtswidriges Verhalten dar”.

Warum macht Dobrindt das?

CSU-Innenminister Alexander Dobrindt hat am ersten Tag im Amt, wie im Wahlkampf versprochen, angewiesen, Asylbewerber:innen an der Grenze ungeprüft zurückzuweisen. Nur: Das verstößt gegen EU-Recht. In diesem Fall, gegen das Dublin-III-Verfahren, das alle EU-Länder dazu verpflichtet, Asylbewerber:innen ein Asylverfahren zu gewähren.

Wie Dobrindt den Rechtsbruch begründet, wollte er lange öffentlich nicht sagen. Mittlerweile ist klar: Er beruft sich auf eine nationale “Notlage”. Sie ist die Ausnahme vom EU-Recht, das ansonsten stets nationales Recht schlägt. In einer Notlage werden nationale Gesetze zuerst angewendet, um “die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit (Opens in a new window)” zu garantieren.

Genau das hat das Verwaltungsgericht Berlin nicht anerkannt (Opens in a new window): “Die Bundesrepublik könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage unangewendet bleiben dürfe.“

❗️Und: „Es fehle dafür bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.”

Zu den genauen Hintergründen gibt es mittlerweile zahlreiche Einordnungen, Correctiv hat beispielsweise Expert:innen befragt (Opens in a new window) und die Juristin Nora Markard erklärt (Opens in a new window), dass sich auch die Bundespolizei an EU-Recht halten müsse. Wenn Beamt:innen Weisungen für rechtswidrig halten, “müssen sie den oder die Vorgesetzte darauf hinweisen und gegebenenfalls eine Ebene höher gehen”.

Das ist übrigens auch der Grund, wieso die Organisation FragDenStaat (Opens in a new window) jetzt Strafanzeige gegen Alexander Dobrindt und Bundespolizeipräsident Dieter Romann gestellt hat - wegen Verleitung zu Straftaten und Nötigung im Amt. Der Vorwurf: Dobrindt halte wissentlich an rechtswidrigen Zurückweisungen fest und setze damit “auf offenen Rechtsbruch”.

➡️ Wir wollen uns aber heute die Argumentationslinien und Narrative anschauen, die derzeit kursieren - und wir müssen dabei nicht nur auf die Union, sondern auch die AfD blicken.

Das Märchen von der Notlage

Zuerst: Die Notlage. Innenminister Alexander Dobrindt spricht von einer Notlage in Deutschland, die es ihm erlaubt, EU-Recht zu ignorieren - begründen konnte er das vor Gericht aber ganz offensichtlich nicht. Versucht hat er das mit einer hohen Zahl an Asylanträgen.

Im Urteil (Opens in a new window) heißt es entsprechend, dass “weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, dass sich aus Zahlen [der Asyl-Erstanträge - Anm.d.Red.] eine Situation ergibt, die für die deutschen Behörden nicht zu bewältigen wäre und auf Grund derer die Funktionsfähigkeit staatlicher Systeme und Einrichtungen akut gefährdet wäre.”

Der Verweis auf das unsichere Hauptsachverfahren

Dobrindt will deshalb besser argumentieren, und zwar im “Hauptsacheverfahren”. Bislang handelt es sich “nur” um das Ergebnis eines Eilverfahrens. Im Hauptsacheverfahren, so der Innenminister, würde er seine Maßnahmen besser begründen und dann, so will er es wohl verstanden wissen, die gerichtliche Entscheidung auf seine Seite ziehen. Nur ist das absolut irreführend. Denn ob es dieses Hauptsacheverfahren geben wird, ist unsicher, weil die Somalier:innen ihr Ziel ja erreicht haben - die Einreise nach Deutschland. Sie haben keinen Grund, das Verfahren voranzutreiben. Und Alexander Dobrindt kann das das nicht, weil die Beschlüsse des Gerichts unanfechtbar sind.

Weil sie das wohl vorhersahen, haben die Berliner Richter:innen übrigens auch schon sehr weitreichend geurteilt und klargestellt, dass auch in einem Hauptsacheverfahren voraussichtlich nicht anders geurteilt werden würde: “… ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten.”

Der Klassiker vom Einzelfall

Kommen wir zur zweiten Volte, die Dobrindt gebracht hat und mit der er vermutlich die Bedeutung des Urteils herunterspielen wollte: Es handle sich nur um eine Einzelfallentscheidung, die Zurückweisungen gingen deshalb weiter. Unisono der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm: “Wir werden die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin natürlich genau prüfen, klar ist aber auch, dass es Einzelfallentscheidungen ohne allgemeine Wirkung sind.”

Dazu heißt es in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenpodcasts “Lage der Nation”: “Nichts an diesen drei Leuten ist so spezifisch, dass nicht alle anderen Geflüchteten auch so behandelt werden müssten.” Und: “Die rechtlichen Erwägung sind übertragbar auf alle Konstellationen von Zurückweisung an den deutschen Außengrenzen in sogenannte sichere Drittstaaten.”

Ganz ähnliches sagt auch Anna von Oettingen, sie ist Pressesprecherin des Berliner Gerichts und selbst Richterin. Im Interview mit der Faz (Opens in a new window) erklärt sie, dass in einem Rechtsstaat die Erwartung herrsche, “dass eine gerichtliche Entscheidung in ihren Gründen auch über den Einzelfall hinaus beachtet” werde.

Denn: Das Gericht habe die grundsätzliche Bedeutung des Falls gesehen und an eine Kammer mit drei Richter:innen übergeben, die dann “eine vollständige Sachprüfung” vorgenommen haben. Deshalb gilt das Urteil auch für alle Polizeidirektionen Berlin und Brandenburg, “die der Zuständigkeit des Gerichts unterliegen”.

Warum diese Argumentation gefährlich ist

Dieser Umgang mit der Justiz ist gefährlich. Wenn der Innenminister einer demokratischen Partei öffentlich erklärt, dass er sich von Gerichtsentscheidungen nicht beeindrucken lässt, dann stellt er sein Rechtsverständnis oder vielleicht besser, sein subjektives Rechtsgefühl, über das Urteil eines Gerichts.

Das kann schwerwiegende Folgen haben, vor der Expert:innen eindringlich warnen - wie das Team vom Verfassungsblog. Das hat kürzlich das Justiz-Projekt (Opens in a new window) gestartet, um zu erklären: “Wie verwundbar ist die rechtsprechende Gewalt, wenn weltweit die unabhängige und unparteiische Justiz unter den Druck des autoritären Populismus gerät?”

Immerhin sei die Justiz die “schwächste der Gewalten”, wie die Juristin Anna-Mira Brandau vom Verfassungsblog gerade auf der Re:publica erklärt hat (Opens in a new window). Denn:

“Die Justiz hat kein Militär, keine Einsatzkräfte, keine Polizei, um ihre Urteile zu vollstrecken. Sie ist darauf angewiesen, dass ein demokratischer Konsens besteht, der besagt, die anderen Gewalten halten sich an das, was Gerichte sagen. Wird dieser Konsens aufgekündigt, haben wir ein riesiges Problem.”

Genau das nehmen Dobrindt und die Union mit ihrem Verhalten gerade in Kauf - und das absichtlich und mit Anlauf: Schon im Wahlkampf ließ sich die Union von der AfD treiben und kündigte eine harte Law-and-Order-Gangart gegen Migration an - Grenzen dicht und Zurückweisungen.

Nur: Das war damals rechtswidrig und ist es heute (Opens in a new window). Das wussten Alexander Dobrindt und Friedrich Merz, trotzdem haben sie (wir wollen nicht unterschlagen: gemeinsam mit der SPD) jetzt die Zurückweisungen an der Grenze angeordnet.

Und damit gegen Recht verstoßen, anstatt das anzuerkennen und ihre Politik anzupassen, deuten sie das Gerichtsurteil zur Einzelfallentscheidung um, lenken von den sehr weitreichenden Begründungen der Richter:innen ab, um sich nicht daran halten zu müssen.

❗️Damit delegitimieren sie das Gericht, die Justiz, letzten Endes die Gewaltenteilung.

Das Problem: Genau daran arbeitet die AfD schon lange und auch jetzt gerade. Wenn man sich derzeit online umschaut, findet man sehr viele Argumente aus dem AfD-Umfeld, die der Unions-Linie ähneln. Da wird das Urteil als einfacher “Bericht” delegitimiert oder als “behördeninternes” Papier, das keinen “Grundsatzcharakter und damit keine Konsequenzen für das weitere Vorgehen an der Grenze” hat, zudem sei es eine “Eilentscheidung für einen Einzelfall”, nicht mehr.

❗️Wenn die neurechte Bubble beim Angriff auf die Justiz nun Unterstützung von (eigentlich) demokratischen Kräften bekommt, gelangt sie schneller an ihr Ziel.

Untersuchungen haben gezeigt (Opens in a new window), dass Aussagen extrem rechter Akteur:innen vor allem Anklang im eigenen Lager finden, von der demokratischen Breite der Gesellschaft aber abgelehnt werden. Wenn jedoch Politiker:innen demokratischer Parteien extrem rechte Positionen übernehmen, sie also “mainstreamen”, werden sie weniger abgelehnt.

👉 Demokratische Politiker:innen spielen also eine entscheidende Rolle, demokratische Normen zu schützen, indem sie sich daran halten.

Was ansonsten passiert, das hat Anna-Mira Brandau in ihrem Vortrag erklärt. Sie skizziert dort, dass autoritär-populistische Kräfte wie die AfD längst gezielt Gerichte delegitimieren.

Der Grund: Eine unabhängige Justiz kann autoritäre Machtansprüche stoppen oder zumindest verzögern. Brandau erklärt zunächst, sie habe viele Jahre in ihre akademische Ausbildung investiert, “um das Recht zu verstehen, um es auslegen zu können und um am Ende im Namen des Volkes Recht sprechen zu können”.

Autoritäre Populist:innen aber kennzeichnen sie dennoch als abgehobene, demokratieferne Elite, die nicht zum Volk gehört und einem “angeblich wahren Volkswillen im Wege steht”, wenn sie beispielsweise durch ein Gericht Minderheitenrechte durchsetze. Das bedeutet, wenn Richter:innen Gesetze prüfen oder politische Macht begrenzen, werden sie in diesem Weltbild zum Feind.

Und genau das geschieht gerade in Berlin. Die drei Richter:innen, die das Urteil gegen die Regierung gefällt haben, werden derzeit massiv angegriffen, wie der Richterbund in einer Pressemitteilung schreibt (Opens in a new window): “Zwei Kolleginnen und ein Kollege […] werden persönlich diffamiert und bedroht. Das geht zu weit!”

Es sind aber nicht nur solche rhetorischen Angriffe – die AfD verfolgt weitere Strategien in ihrem Kampf gegen die Justiz.

Am Thüringer Verfassungsgerichtshof etwa wurden nach einer Entscheidung gegen die AfD zwei Richter angezeigt – wegen angeblicher Rechtsbeugung. Später folgten Anzeigen gegen die Staatsanwaltschaft und der Versuch, ein Amtsenthebungsverfahren anzustoßen.

Brandau ordnet es so ein: “Juristische Erfolgsaussichten null – strategisches Kapital 100.” Das Ziel ist es, Vertrauen in die Gerichte zu zerstören. Brandau sagt: “Wenn man jetzt anfängt und das Vertrauen in diese Gerichte erodiert – wer wird dann in ein paar Jahren noch sagen: Natürlich müssen wir die Urteile dieser Gerichte befolgen?”

Es dürfte, zuletzt, nicht überraschen, dass auch die erste Riege der AfD mitmacht und auf das Berliner Gericht zielt.

Alice Weidel brachte die Parteizugehärigkeit eines Richters ins Spiel, die ihm – so der Subtext – eine unabhängige Entscheidung unmöglich macht: “Dass ein Gericht mit einem grünen Richter die Zurückweisung kippen konnte, von drei oder vier Somaliern, die vorher schon aufmunitioniert wurden von irgendwelchen NGO-Anwälten, zeigt, dass unsere Asylgesetzgebung falsch ist.”

👉 Der ganze Vorgang zeigt: Wer Gerichtsurteile ignoriert oder ihre Richter:innen diffamiert, stellt die Gewaltenteilung infrage.

👉 Wer das als Einzelfall abtut, verkennt die Strategie dahinter.

👉 Und wer als demokratische Partei absichtlich oder nicht absichtlich mitmacht, macht sich zum Steigbügelhalter derer, die den Rechtsstaat aushöhlen wollen

Einer unserer Mitglieder hat einen tollen Vorschlag unterbreitet, wie wir die oben stehenden Argumente für dich noch greifbarer und anwendbarer machen können: mit einem fiktiven Dialog. Das versuchen wir nun in unsere Newsletter zu integrieren! Sag uns gern, was du davon hältst. Alle Argumente kann man hier natürlich nicht abdecken.

Ein Gespräch mit Aussage und Gegenrede könnte zum Beispiel so aussehen:

Aussage:
“Es kann doch nicht sein, dass wir jeden reinlassen müssen, nur weil irgend ein Gericht das sagt. Wir haben eine Notlage - und ich finde, dann darf man auch mal das EU-Recht pragmatisch auslegen. Die anderen Länder halten sich ja auch nicht dran!”

Gegenrede:
“Das Gericht hat doch klargestellt, dass genau dieses Denken rechtswidrig ist. Ein Verstoß anderer Länder legitimiert keinen eigenen Rechtsbruch – das ist kein Rechtsstaat, das ist Willkür. Und für eine Notlage gab es laut Urteil gar keine Grundlage.”

Aussage:
“Trotzdem – wir müssen unsere Grenzen schützen. Und ob das jetzt eine Einzelfallentscheidung war oder nicht: Die Bundesregierung muss sich nicht von drei Richtern vorschreiben lassen, wie sie das Land sichert!”

Gegenrede:
“Doch, genau das muss sie – das nennt man Gewaltenteilung. Und von wegen Einzelfall: Das Gericht hat den Fall extra an drei Richter:innen übergeben, die eine vollständige Sachprüfung vorgenommen haben. Die Gründe für die gerichtliche Entscheidung müssen auch über den Einzelfall hinaus beachtet werden. Das Urteil einfach zu ignorieren, ist ein Angriff auf den Rechtsstaat.”

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