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Selbständig in die Krise?

Warum die schwangere Tischlermeisterin Johanna Röh eine Petition gestartet hat

Ihr Mai-Baby ist ein Wunschkind, doch unbeschwert genießen kann Johanna Röh die Schwangerschaft nicht. Die Tischlermeisterin und Restauratorin aus dem niedersächsischen Alfhausen führt eine Werkstatt und hat festgestellt: Ohne privates Netzwerk würden Schwangerschaft und Mutterschutz „mich als Einzelunternehmerin betrieblich und auch privat finanziell komplett ruinieren“, denn finanzielle Unterstützung für selbständige Schwangere gibt es praktisch nicht. Johanna Röh hatte geplant, so lange wie möglich zu arbeiten, doch die Schwangerschaft läuft wegen starker Übelkeit in den ersten Monaten und Rückenschmerzen gegen Ende hin zu kompliziert für die reguläre Führung eines Betriebs. Ihr Problem, nach aktueller Gesetzeslage.

Foto: Henning Scheffen

Die 34-Jährige hat deshalb gemeinsam mit Schreinermeisterin Maxime Krämer aus Heidelberg und dem gerade gegründeten Verein HandwerksGrün mit Sitz in Meyen eine Petition gestartet, um auf die schwierige Situation selbständiger Schwangerer nicht nur im Handwerk aufmerksam zu machen. Die Petentinnen fordern unter anderem voll bezahlten Mutterschutz und Ausgleichszahlungen auch für selbständige Schwangere sowie die Einrichtung von Notfalltöpfen, um Betriebe von selbständigen Schwangeren vor Insolvenz zu schützen. Die Situation für schwangere Unternehmerinnen sei durchaus schwierig, heißt es auch beim Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Mehr als 35.000 Menschen haben bereits unterschrieben, ab einer Unterschriftenzahl von 50.000 wird eine Petition im Petitionsausschuss des Bundestags behandelt, sofern sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. HandwerksGrün-Sprecherin Astrid Hilt ist zuversichtlich, dass das Thema unabhängig von der Petition auf der politischen Agenda bleibt. „Wir stehen bereits in engem Austausch mit Bundestagsabgeordneten und haben unser Anliegen auch bei Bundesfamilienministerin Anne Spiegel und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck platziert.“

Die schwierige Situation schwangerer Selbständiger sei früher hin und wieder ein Nischenthema gewesen, „doch erst jetzt scheint die Zeit reif und das Bewusstsein in der Öffentlichkeit stärker ausgeprägt“, beobachtet Astrid Hilt. Handwerker*innen würden in allen Sparten gebraucht und gesucht; Frauen wegen einer Schwangerschaft in Existenznöte zu bringen oder in die Pleite zu treiben, könne sich Deutschland angesichts des Handwerkermangels und der politischen gewünschten Steigerung der Geburtenrate nicht mehr leisten:  „Traditionell gründet man einen eigenen Handwerksbetrieb für Generationen. 75 Prozent der Betriebe sind Familienbetriebe. Wenn Frauen handwerkliche Berufe erfolgreich ausüben sollen, dürfen die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sie nicht daran hindern, Familien und den eigenen Betrieb miteinander zu verbinden.“

Foto: privat

Auf europäischer Ebene hatte sich zur Situation selbständiger Schwangerer schon vor Jahren etwas getan. Die EU verabschiedete schon vor zwölf Jahren eine Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in selbständiger Erwerbsarbeit. Eingeführt werden sollten Mutterschaftsleistungen für eine Dauer von mindestens 14 Wochen für Selbständige, um Frauen auch damit den Schritt in die Selbständigkeit zu erleichtern. Frauen machen in der EU nur etwa ein Drittel der Unternehmer aus. Obwohl die Richtlinie verpflichtend in deutsches Recht umzusetzen war, passierte nahezu nichts. Der Deutsche Juristinnenbund fordert seit Jahren, Mindeststandards für schwangere Selbständige zu schaffen und die Schutzvorschriften während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit auf selbständige Mütter auszudehnen.

Österreich macht vor, wie es gehen könnte. Dort haben selbständige Unternehmerinnen Anspruch auf Betriebshilfe mindestens in den Wochen vor und nach der Geburt sowie auf Sozialleistungen. Eine ähnliche Lösung für Deutschlands Unternehmerinnen zu finden hält man auch im Zentralverband des Deutschen Handwerks für überlegenswert. Eine solche Betriebshilfe wäre eine gesamtgesellschaftliche Leistung und müsste daher aus Steuermitteln finanziert werden, heißt es dort. Wenn man wolle, dass mehr Frauen das Wagnis der Selbstständigkeit eingehen und die Leitung eines Betriebes und damit in der Regel auch die Verantwortung für Beschäftigte und Auszubildende übernehmen, dürfe eine Schwangerschaft der Betriebsinhaberin keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb darstellen.

Foto: privat

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland gelten hingegen insbesondere für Schwangere in Angestelltenverhältnissen. Als solche könnte Johanna Röh sich krankschreiben lassen mit Lohnfortzahlung und Krankengeld oder hätte zu Beginn der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot gehen können. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall den vollen Lohn weiterzahlen. Das Mutterschutzgesetz untersagt Tätigkeiten für werdende Mütter, bei denen sie, so der Gesetzestext, „schädlichen Einwirkungen von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind“. In einer Tischlerwerkstatt sind das einige. 

Dass diese Regelung Sinn macht, merkt Johanna Röh immer wieder. Ihr Ungeborenes reagiere stark, wenn die Säge in der Werkstatt kreische. „Ich mache mir dann schon Gedanken.“ Sie versucht entsprechende Arbeiten so gut es geht zu meiden. „Doch ich muss in der Werkstatt zumindest anwesend und ansprechbar sein.“ Viele Arbeiten erledigt ein Geselle, der mit ihr die Zeit der Schwangerschaft überbrückt. „Aber natürlich muss ich ihn bezahlen und viele Kundenaufträge verschieben sich um bis zu sechs Monate.“

In der Position der Chefin hat Johanna Röh kaum eine Wahl. Selbständige sind selbst verantwortlich dafür, was, wieviel und wo sie in der Schwangerschaft arbeiten. Die Tischlermeisterin muss entweder weiterarbeiten auch auf das Risiko hin, ihr Ungeborenes zu gefährden, oder die Arbeit auf eigenes Risiko niederlegen und zusehen, wie sie ihren Betrieb über diese Monate bringt. 

Angestellte können sechs Wochen vor und müssen acht Wochen nach der Entbindung in den Mutterschutz gehen; in dieser Zeit dürfen sie nicht arbeiten. Für selbständige Schwangere gilt das nicht; sie erhalten aktuell maximal 13 Euro Ausgleichszahlung pro Tag. „Ein Witz“, findet Johanna Röh. Ihre Fixkosten ließen sich damit nicht einmal ansatzweise decken. Noch steht die Tischlermeisterin in Verhandlungen mit der Krankenkasse, ob sie Krankengeld bekommt. „Ich fürchte aber nicht“, sagt die 34-Jährige.

2000 bis 2500 Euro im Monat brauche sie im Monat allein um die Werkstatt unterhalten zu können, sagt Johanna Röh. Es laufen Kredite für die Maschinen, Strom, Heizung; die Auszubildende und der Geselle wollen bezahlt werden. „Hätte ich nicht das Privileg, dass mich eine private Stiftung unterstützt und mein Mann genug verdient, um mich während der Schwangerschaft mit zu versorgen, könnte ich mich während der Schwangerschaft weder selbst ernähren noch die Fixkosten des Betriebs erwirtschaften.“ 

Ihr Glück sei auch, dass sie die Werkstatt in eine Scheune bauen konnte, die der Familie ihres Mannes gehört. „Sonst müsste ich über ganz andere Summen nachdenken.“ Das ist das Dilemma Selbständiger: Ohne zahlungskräftigen Partner, finanzielle Rücklagen, verständnisvolle Kunden und ein berufliches Netzwerk, das anfallende Arbeiten übernimmt, ist die Zeit der Schwangerschaft finanziell und organisatorisch kaum zu überstehen.

Foto: privat

Was Johanna Röh zusätzlich ärgert: „Schwangere Handwerkerinnen haben kaum Lobby innerhalb der Handwerkerschaft.“ Die Kammern hätten auf ihre Bitte um Unterstützung keine echten Lösungen anbieten können. Die Petition ist deshalb nicht nur an Politiker wie Bundesfamilienministerin Spiegel adressiert, sondern auch an den Präsidenten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer, und an die Bundesvorsitzende der UnternehmerFrauen im Handwerk, Tatjana Lanvermann.

Ob ihr Baby unter den aktuellen Voraussetzungen ein Geschwisterchen bekommen wird, daran wagt Johanna Röh nicht zu denken. Die Elternzeit wird ihr Mann nehmen, doch wenigstens acht Wochen nach der Geburt würde die Tischlermeisterin gerne die Arbeit ruhen lassen. „Ob ich mir das leisten kann, weiß ich aber nicht. Ich muss schauen, wie meine Finanzen sind.“

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