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Der Ri:Newsleisure

Liebe Leserinnen und Leser,

wir müssen uns wohl eingestehen, dass wir hier in einer Bubble leben. Einer Bubble, die sich um Tech und Recht Gedanken machen kann, während nur wenige Stunden entfernt ein Krieg tobt. Ein weiteres Leben in der Bubble ist jedoch nicht zielführend. Wir wollen daher in diesem Newsleisure #19 versuchen, ein paar hilfreiche Gedanken und To-dos aufzugreifen. Für den Gesetzgeber und die Politik, aber v.a. auch für Sie, Ihre Lieben und die Menschen, denen Sie und wir gerade helfen (wollen).

Herzliche Grüße und ein - trotz allem - schönes Wochenende

Das Ri:Team

To-dos

1. Cybersecurity: Gemeinsam wachsam sein

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erkennt eine "abstrakt erhöhte Bedrohungslage für Deutschland (Opens in a new window)". Es ruft Unternehmen, Organisationen und Behörden dazu auf, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen und sich auf dynamische, d.h. jederzeitige Veränderungen der Bedrohungslage einzustellen. Entsprechende Informationen stellt das BSI bereit (Opens in a new window), z.B. folgende Präsentation (Opens in a new window):

Doch auch Mitarbeiter:innen sollten dringend eingebunden und für die dynamische Bedrohungslage sensibilisiert werden. Das BSI stellt z.B. in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW eine Broschüre zu Schadprogrammen (Opens in a new window) bereit, die Mitarbeiter:innen zusätzlich und leicht verständlich informieren:

Für Verbraucher:innen bietet sich - zusätzlich zu den Verbraucherhinweisen auf der Website des BSI (Opens in a new window) - das Abonnement des BSI-Newsletters "Sicher Informiert" (Opens in a new window) und der Bürger-CERT Sicherheitshinweise (Opens in a new window) an.

2. Gesundheitswesen: Digitalisierung und Versorgung sicherstellen

Die zum 1. Januar 2022 ursprünglich vorgesehene, verpflichtende Einführung des E-Rezeptes wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf unbestimmte Zeit verschoben. Es fehlt(e) an der flächendeckenden, nötigen Technik (Opens in a new window). Die Testphasen zum E-Rezept und zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) laufen aber nach Auskunft des BMG „intensiv“ weiter und wurden nicht gestoppt. (Opens in a new window) Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland weise "massive Defizite" auf, schreibt dazu die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) in ihrem Gutachten für das Jahr 2022 und bietet forschungs- und innovationspolitische Handlungsempfehlungen für die neue Bundesregierung (Opens in a new window). Sie benennt digitale Technologien als wesentlich, um die Gesundheitsleistungserbringung zu steigern und die Ressourcenallokation zu verbessern (S. 96). Zudem könnten digitale Technologien auch die individuelle Diagnostik und Therapie unterstützen und so die Qualität der Gesundheitsversorgung insgesamt erhöhen (S. 96). Entsprechende Aussagen finden sich in dem Ri:Artikel "Eine intelligente Gesundheitsversorgung - Herausforderungen auf dem Weg zur Vorreiterrolle Europas im Gesundheitsbereich (Opens in a new window)" (Ri 2021). Ebenso ernüchternde Feststellungen zur aktuellen Situation in Deutschland und Europa.

Hinzu kommt ein Urteil des BGH zum möglichen Nachteil der Gesundheitsversorgung unter Einbindung der Telemedizin (Opens in a new window) aus dem Dezember 2021. Hierzu gab es eine ausführliche Betrachtung des vom BGH bestätigten Berufungsurteils in der Ri 03/2020 (Opens in a new window). Das BGH-Urteil und der im Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) (Opens in a new window) zum Ausdruck gekommene Gesetzgeberwille, die Gesundheitsversorgung digitaler zu gestalten, sind schwer in Einklang zu bringen.

Die Menschen, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind und kommen, haben ein Recht auf eine sachgerechte Gesundheitsversorgung. Doch die hiesige Gesundheitsversorgung krankte schon vor dem Ukraine-Krieg an erheblichen Defiziten. V.a. die COVID19-Pandemie hat diese schonungslos offengelegt. Gestern meldete das Handelsblatt, dass den Krankenkassen 5,8 Milliarden Euro fehlen (Opens in a new window). Leistungskürzungen dürfen nicht die Folge sein.

Wie soll eine sachgerechte Gesundheitsversorgung aller Menschen in Deutschland unter diesen Umständen gewährleistet werden? Es besteht mehr als dringender Handlungsbedarf. Und der darf sich nicht auf eine euphorisch formulierte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen beschränken.

3. Bildung: Schule muss digitaler werden

Die COVID19-Pandemie hat das deutsche Schul- und Bildungssystem als auf Ausnahmesituationen nicht gut vorbereitet aufgezeigt. Was v.a. die deutschen Schülerinnen und Schüler in den letzten zwei Jahren durchstehen mussten, muss hier nicht ausgeführt werden. Doch wie soll es für sie bei den derzeit steigenden Infektionszahlen weitergehen? Wie sollen die aus der Ukraine zu uns gekommenen und kommenden jungen Menschen beschult werden? Wie sollen auch sie vor der hier noch immer anhaltenden COVID19-Pandemie geschützt werden? Soweit ersichtlich, können manche ukrainischen Schülerinnen und Schüler noch digital aus der Ukraine heraus unterrichtet werden (Opens in a new window). Doch wie lange wird das möglich sein und kann man dies überhaupt von ukrainischen Lehrkräften erwarten?

Wir müssen uns dringend Gedanken darüber machen, wie wir alle Schülerinnen und Schüler in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren schützen und unterstützen können. Die Digitalisierung, z.B. gestützt durch Sachspenden (Tablets, Laptops etc.), kann hier einen großen Beitrag leisten.

4. Finanzen: Der beste Wertspeicher ist die eigene Sicherheit

An den Börsen geht es bergab. Nicht nur der Rubel verliert an Wert. Die EZB und Ökonomen warnen (Opens in a new window) vor Inflation und Rezession (Opens in a new window). Da ist zu erwarten, dass Kryptowährungen wie Bitcoin wieder verstärkt als "Wertspeicher" beworben werden. Doch gerade das sind Kryptowährungen, auch Kryptowerte oder Crypto Assets genannt, nicht. Sie sind gefahrträchtige Spekulationsgegenstände (Opens in a new window) - v.a. mit Totalverlustrisiko für neue Einsteiger:innen (Opens in a new window). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollte hierzu erneut warnen, auch in ukrainischer (und russischer) Sprache.

Wer derzeit sinnvoll investieren möchte, sollte dies zuerst in seine eigene (nicht nur Cyber-)Sicherheit tun. Unser kleines ABC kann hier Orientierung bieten:

A. Cybersicherheitsvorsorge (siehe oben unter 1.) und dabei nicht auf die Cybersicherheitsvorsorge von KRITIS-Unternehmen verlassen, vgl. Atug, Ri 2021, 1 ff. (Opens in a new window) Deshalb:

B. Notfallvorsorge nach Vorgaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (Opens in a new window) - lediglich beispielhaft -

C. Selbstsorge und emotionale Fürsorge: Menschlichkeit ist derzeit das wichtigste Gut und Geschenk, das wir geben können. Dabei dürfen wir uns selbst nicht vergessen. Angst zu haben ist normal und ok. Doch wer kaputt ist, kann weder sich noch anderen helfen. Daher ist es wichtig, sich - neben guter Vorsorge wie in A und B beschrieben - um sich selbst zu kümmern. Z.B. durch ein häufigeres Lieblingsessen auf dem Tisch. Oder durch das Erfüllen eines (kleinen) Wunsches. Wichtig ist auch, sich auf wenige, aber vertrauenswürdige Nachrichtenkanäle zu konzentrieren, um nicht zu verzweifeln oder in Panik zu geraten. Diese Nachrichtenkanäle sollten auch nicht minütlich, sondern sparsam, z.B. zu festen Tageszeiten, geprüft werden. Achten sollten wir auch auf die Menschen um uns herum. Keiner von ihnen kann etwas für die angespannte Lage der Welt. 

Herzlichst,

Das Ri:Team