Skip to main content

Transparenzregister 

die Melde- und Eintragungspflicht gilt auch für Wohnprojekte und für jede bereits bestehende Genossenschaft, GmbH oder GmbH & Co. KG und ab 01.01.24 für die eGbR.

Transparenzregisters und Definition der "wirtschaftlich Berechtigten“

Folgen für (Wohn)Projekte und Vereine

Die EU hat der Geldwäsche den Kampf angesagt!

Zum einen soll bei allen Beurkundungen und wirtschaftlichen Betätigungen immer geklärt werden, welche natürliche Person der „wirtschaftlich Berechtigte“ ist.  Auch die KfW verlangt bei den Fördermittelanträgen entsprechende Erklärungen. Banken, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Berufsgruppen sind zur Prüfung verpflichtet.

Zum anderen entstehen neue Eintragungspflichten. Der zentrale Baustein ist das Transparenzregister. (Opens in a new window)Dieses Register wird vom Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt. Die Rechts- und Fachaufsicht obliegt dem Bundesverwaltungsamt. (Opens in a new window)Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Eintragungspflichtig in das Transparenzregister sind alle juristischen Personen des Privatrechts und alle eingetragenen Personengesellschaften: also alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Unternehmergesellschaft), jede Aktiengesellschaft, jede eingetragene Genossenschaft, aber auch jede offene Handelsgesellschaft, jede Kommanditgesellschaft, jede Partnerschaftsgesellschaft und auch jeder eingetragene Verein.  Nicht betroffen war die  Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bis 31.12.23. Ab 01.01.2024 ist jedoch die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (eGbR) eintragungspflichtig.

Um den Post zu lesen, ist der Abschluss einer Mitgliedschaft notwendig. Werde Teil einer Community ....

Zu den Paketen (Opens in a new window)

Topic juristische Fachthemen

0 comments

Would you like to be the first to write a comment?
Become a member of projekt-wohnen von Rechtsanwältin Majchrzak-Rummel and start the conversation.
Become a member