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#51 Wie viel Potential haben Tiny Houses?

Liebe Leser:innen,

das Interesse nach den XS-Häusern ist hoch. Das konventionelle Bauen wird immer teurer, die Mieten steigen, die Energiepreise klettern. Auch Umweltaspekte, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit sind für viele Interessenten wichtig. Neben jungen Leuten, die minimalistisch leben wollen, ist auch die Altersklasse 50+ stark interessiert. Größe, Varianten, Ausstattung und Preise variieren stark. Es gibt mittlerweile mehr als 100 Anbieter und auch Architekten haben ein neues Tätigkeitsfeld für sich entdeckt.

In Abgrenzung zu Wohnwägen sind die Minihäuser grundsätzlich als Wohngebäude mit kompletter Sanitärausstattung konzipiert. Diese sind allenfalls für den gelegentlichen Standortwechsel geeignet. Eine offizielle Normierung oder Definition gibt es nicht.

Nachfolgend beleuchte ich

  1. Einsatzmöglichkeiten

  2. baurechtliche Aspekte

  3. sachenrechtliche Aspekte (Verhältnis zum Grundstück)

  4. Finanzierung

  5. Förderungen

Einsatzmöglichkeiten

Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat in Zusammenarbeit mit der TH Lübeck eine Studie (Opens in a new window) zu Tiny Houses herausgegeben.

Studie Schleswig-Holstein über Tiny Houses

Kommunen, Privatpersonen oder Wohnungsunternehmen erhalten darin einen Überblick, welche Erwartungen sich durch ein Kleinsthaus erfüllen lassen und welche nicht. Insbesondere die Frage, ob die Kleinsthäuser massentauglich bezahlbaren Wohnraum bereitstellen können, stand dabei im Fokus. Auch wurde die Wohnform auf ihre Nachhaltigkeit untersucht.

Laut Studie leben Menschen nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen in einem Tiny House. Sie haben sich vielmehr bewusst dafür entschieden, Wohnraum, Besitz, Kosten, Aufwand und die Verantwortung zu reduzieren und begreifen das vielfach als Befreiung. Hinter der Konzentration auf das Wesentliche stecken in der Regel eine Philosophie und ein persönlicher Lebensentwurf.

Kommunen und Investoren sehen laut Studie die Chance, versiegelte Areale oder kleine Restflächen zu bebauen oder zu verdichten. Das Kleinsthaus verspricht schnell und umweltfreundlich errichtet, versetzt, betrieben und entsorgt werden zu können. Zudem braucht es wenig Fläche und lässt sich an vielen Stellen einfügen.

Auch Siedlungen oder Tiny-Dorf-Projekte gibt es in einigen Bundesländern. Diese können kommunal initiiert werden - zunächst für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen, später für andere Zwecke.

Es gibt aber auch Siedlungen in Gemeinschaft, die der Konsumgesellschaft den Rücken kehren möchte wie z. B. https://wandelwohnpark.de/wandel-wohnpark/#ziel

Zudem sind auch kommerzielle Projekte denkbar z.B. Umwandlung von Campingplätze, als Nebenerwerb für Landwirte (Ferienhaus) oder um Arbeitskräfte anzulocken und zu halten.

Die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten sind auch für Privatleute mit eigenem Grundstück interessant. Neben der temporären Nutzung von brachliegenden Flächen („Enkelgrundstück“) können Eigenheimgrundstücke bedarfsgerecht - auch für mehrere Generationen - neu geordnet werden. So kann das steuerlich abzugsfähige Arbeitszimmer oder Büro mit separaten Eingang im Garten entstehen. Tinyhäuser können helfen, Wohnraum besser zu verteilen. Soll das Tiny House als Alterswohnsitz genutzt werden, muss es vor allem eines sein: barrierearm. Auch mit Rollstuhl oder Rollator sollte man sich problemlos bewegen, drehen und wenden können, ohne eine Schwelle überqueren zu müssen. Neben ausreichend breiten Türen sollte zudem das Badezimmer langfristig darauf ausgerichtet sein, es mit einem Handicap nutzen zu können und beispielsweise über eine ebenerdige Dusche verfügen. Da hierfür eine ausreichend große Grundfläche benötigt wird, kommen Tiny Houses auf Rädern als Alterswohnsitz eher selten infrage. Besonders gut geeignet sind hingegen ebenerdige Minihäuser oder Modulhäuser, die alle Räume auf einer Ebene vereinen. Ist der Weg ins Pflegeheim irgendwann doch unumgänglich, können die Angehörigen das Tiny House dann weiterhin als Gästehaus oder Arbeitszimmer nutzen.


baurechtliche Aspekte

Die konkrete Nutzung entscheidet, welcher baurechtliche Antrag erforderlich ist - egal, ob mit oder ohne Räder. Ein Tinyhaus auf Rädern kann Transportkosten sparen. Für den Transport vom Hersteller zum Grundstück muss die StVO zusätzlich beachtet werden.

Die Herausforderung besteht darin, ein geeignetes Grundstück zu finden: ca. 250 qm - da auch Stellplatz, Erschließungs- und Nebenflächen zzgl. Abstandsflächen zum Nachbarn notwendig sind.
Privatleute haben im baurechtlichen Außenbereich keinerlei Chance auf eine dauerhafte Nutzung.

Einzelne Kommunen bietet bereits einen speziellen Beratungsservice an.

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Topic juristische Fachthemen

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