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Zählen Säumniszuschläge zum Mindestbetrag einer Zwangssicherungshypothek?

Eine Zwangssicherungshypothek kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn der Mindestbetrag von 750,00 € überschritten wird (§ 866 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ZPO; ggf. i. V. m. Verweisungsnormen wie § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsVwVG (Opens in a new window) i. V. m. § 322 Abs. 1 S. 2 AO oder § 58 Abs. 1 S. 2 VwVG LSA (Opens in a new window)). Diese Summe erreichen vor allem kommunale Abgabenforderungen häufig nicht. Dann stellt sich die Frage, ob Säumniszuschläge hinzurechnet werden können, um doch an eine Zwangssicherungshypothek zu gelangen.

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