Skip to main content

Der Beistand und die Fristversäumnis

Nicht immer gelingt  es dem Beistand, einen Rechtsbehelf fristgerecht einzulegen. Dazu kann  es beispielsweise kommen, wenn die Frist durch den Zugang eines  Beschlusses ausgelöst wird, der einer zentralen Poststelle der Stadt  oder des Landkreises förmlich zugestellt wurde und erst nach einiger  Zeit dem zuständigen Beistand vorliegt. Eine Wiedereinsetzung in den  vorigen Stand scheitert dann wahrscheinlich daran, dass ein  Organisationsverschulden als Ursache der Fristversäumnis nicht  auszuschließen ist (siehe etwa BGH, Beschluss vom 20.09.2022, Az. VI ZB 17/22 (Opens in a new window)). Welche Argumentation könnte dem Beistand eventuell weiterhelfen?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Opens in a new window)

0 comments

Would you like to be the first to write a comment?
Become a member of Martin Benner (#HoltDasGeldRein) and start the conversation.
Become a member