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Verjährung von Abgabenforderungen und ihre buchhalterische Umsetzung

Für eine Abgabenforderung ist die Zahlungsverjährung eingetreten und in der Kasse stellt sich die Frage, wie dieser Vorgang unterjährig buchhalterisch umzusetzen ist. Ist ein Sollabgang zu buchen? Handelt es sich um eine unbefristete Niederschlagung? Oder ist es gar ein Erlass?

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