Berechnung bei Weihnachtsgeld & Co.
[Beitrag auf meiner Internetseite lesen. (Opens in a new window)] Erläuterungen zur Berechnungsweise finden sich bei BAG, Urteil vom 17.04.2013, Az. 10 AZR 59/12 (Opens in a new window). Danach ist das Arbeitseinkommen i. S. d. § 850a ZPO (Opens in a new window) zunächst in der unpfändbaren Bruttohöhe vom Gesamteinkommen abzuziehen. Danach sind die Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge fiktiv für das Bruttoeinkommen des Restbetrages zu berechnen. Beispielhaft sieht das wie folgt aus:
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