Skip to main content

Verzögerungsrüge beim Gerichtsvollzieher

Immer wieder kommt es in der Praxis dazu, dass der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragt und danach für mehrere Monats nichts hört. Weder wird der Gerichtsvollzieher erkennbar tätig, noch teilt er mit, was gegen den Erlass sprechen soll. Teilweise ist nicht einmal bekannt, welcher Gerichtsvollzieher örtlich zuständig ist, weil die Beauftragung über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle erfolgt ist. Was kann der Gläubiger in diesem Fall tun?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Opens in a new window)

0 comments

Would you like to be the first to write a comment?
Become a member of Martin Benner (#HoltDasGeldRein) and start the conversation.
Become a member