Nachbesserung der Vermögensauskunft bei fehlenden Aufträgen und Außenständen
Offenbart der Schuldner im Vermögensverzeichnis, selbständig oder freiberuflich tätig zu sein, aber keine Aufträge sowie Außenstände (und auch kein sonstigen Einkommen und Vermögen) zu haben, stellt sich für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde die Frage, wie er damit umgehen sollte.
Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.
Zu unseren Paketen (Opens in a new window)
Already a member? Log in (Opens in a new window)
Date
June 24, 2023
0 comments
Would you like to be the first to write a comment?
Become a member of Martin Benner (#HoltDasGeldRein) and start the conversation.