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Krankenkasse muss hochwertige Hörgeräte bezahlen (Öffnet in neuem Fenster)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 5. Juni 2024 (Az.: L 2/1 R 204/23) klargestellt, dass gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kostenerstattung für selbst beschaffte, aufpreispflichtige Hörgeräte (Öffnet in neuem Fenster) haben. Entscheidend ist, dass die Sozialleistungsträger ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur bestmöglichen Versorgung nicht ausreichend nachgekommen sind.
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