Der Ri:Newsleisure
Liebe Leserinnen und Leser,
es ist mittlerweile mehr als eine Woche vergangen, seitdem das russische Militär die Ukraine angegriffen hat und jeden Tag mehren sich die schrecklichen Informationen. Wir sind tief entsetzt, was hier vor unseren Augen passiert. Auch dieser 18. News:leisure steht unter den Eindrücken der letzten Tage. Er behält dabei jedoch unsere Themen Tech und Recht im Blick.
Herzliche Grüße
Das Ri:Team
News in a nutshell
1. Neue Sanktionen-Verordnung mit Sperren gegenüber russischen Propaganda-Sendern
Im aktuellen Amtsblatt der EU ist eine neue Verordnung (EU) 2022/350 vom 1.3.2022 (Öffnet in neuem Fenster) veröffentlicht worden, mit der weitere restriktive Maßnahmen/Sanktionen gegenüber Russland eingeleitet werden. Im Ergebnis enthält sie ein Rundfunkübertragungsverbot für die russischen Sender „Sputnik“ sowie „Russia Today“. Mit diesen Änderungen erweitert die EU ihre bisherigen Sanktionen gegenüber Russland, wie sie seit der Krim-Annexion bestanden.
Erfasst wird etwa nicht allein die Rundfunkübertragung, sondern auch ISP, IP-TV oder internet video-sharing platforms. Damit werden also umfangreiche Netzsperren per Verordnung kommen. Die zur Umsetzung verpflichteten Unternehmen beschäftigen sich bereits seit längerem mit einem ähnlichen Vorgehen. Betroffen ist dabei allerdings etwas vergleichbar profanes, nämlich die Plattform Pornhub. Mit diesem neuen Schritt springt die EU weit nach vorne in einem rechtlich noch weitgehend ungeklärten Bereich und das mit dem sehr sensiblen Vorwurf der Propaganda.
2. Immaterieller Kartellschadensersatz für Jedermann?
Nach der EuGH-Rechtsprechung verlangt ein effektives Kartellrecht und seine Durchsetzung, dass Jedermann einen Ersatz seiner Schäden verlangen kann. Das betrifft im Grundsatz auch Verbraucher:innen und nicht allein Unternehmen. Was aber, wenn diese auf unentgeltlichen Märkten auftreten und der Marktmachtmissbrauch nicht etwa über ein zu hohes Entgelt festgestellt wird, sondern Verstöße gegen grundrechtliche Wertungen, vulgo „Verstoß gegen das Datenschutzrecht“?
Noch sind die Grundfragen nicht geklärt und liegen beim EuGH, nachdem das OLG Düsseldorf letztes Jahr nicht dazu entscheiden konnte. Allerdings liegt es nahe, dass jedenfalls die allgemeine kartellrechtliche Interessenabwägung Bestand haben wird. Diese baut auf grundrechtlichen Erwägungen auf, nimmt also eine Interessenabwägung vor. Wird dabei ein Verstoß festgestellt, dann müsste auch ein ersatzfähiger Schaden vorliegen. Wie liegt dieser aber bei fehlender Entgeltlichkeit? Würde sich dann ein Unternehmen einem Schadensersatzanspruch schon deshalb entziehen können, weil es seine Märkte größtenteils nicht-preislich gestaltet?
Es liegt hier näher, dass auch dann ein Schadensersatzanspruch besteht und berechnet werden kann. Maßstab wären dann die rechtlichen Interessen, gegen die verstoßen wurde. Mit anderen Worten: Es käme ein immaterieller Schadensersatzanspruch in Frage. Die Voraussetzungen und Hintergründe werden diese Woche von Prof. Dr. Ralf Dewenter und RA Dr. Sebastian Louven auf dem Hamburger Forum Medienökonomie diskutiert (Öffnet in neuem Fenster).
3. Bitcoin- und Kryptowerteverbot: Von der Suche nach Gründen
In unserem Artikel "Die Pyramiden von Krypto (Öffnet in neuem Fenster)" hatten wir ein Verbot der Verwendung von Kryptowerten (d.h. Kryptowährungen wie Bitcoin) thematisiert. Der Fokus lag hier auf dem Verbraucherschutz. Im November 2021 wurde bereits die Forderung aus Schweden laut, das sog. (Bitcoin-)Mining sollte verboten werden. (Öffnet in neuem Fenster) Der Grund: Die Klimaschutzziele des Abkommens von Paris (Öffnet in neuem Fenster) könnten nicht erreicht werden. Auch Norwegen prüfte deshalb ein mögliches Verbot (Öffnet in neuem Fenster). Sodann tauchte der Klimaschutz-Gedanke in einem neueren Entwurf der MiCAR (Markets in Crypto Assets Regulation) (Öffnet in neuem Fenster) auf, die zukünftig Chancen und Risiken im Bereich der sog. Finanzinnovationen rund um Crypto Assets regeln soll. Scheinbar wurde der Entwurf aus dem EU-Parlament geleakt (Öffnet in neuem Fenster), denn ab dem 23. Februar 2022 reagierte die Krypto-Welt erzürnt. Der Grund: Der Entwurf enthielt das Verbot von Krypto-Dienstleistungen, die auf “ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen” fußen. (Öffnet in neuem Fenster)Man sah darin ein faktisches Verbot der Kryptowährung Bitcoin. Das Verbot sollte ab dem 1. Januar 2025 gelten. Berichterstatter MdP Dr. Berger twitterte am 25. Februar 2022 (Öffnet in neuem Fenster) (Thread):
"Die Abstimmung des EU-Parlaments zu #MiCA wird auf meine Forderung hin abgesetzt und nicht am 28. Februar stattfinden. Als Berichterstatter ist es für mich zentral, dass der MiCA-Bericht nicht als de-facto #Bitcoin-Verbot missinterpretiert wird @btcecho 1/4 (...)"
In einem neueren Entwurf der MiCAR war die umstrittene Regelung nun gestrichen (Öffnet in neuem Fenster). Doch Bitcoin-Fans sollten nicht vorschnell aufatmen. Ein "Bitcoin-Verbot" ist weiterhin ein Thema. Denn diese Kryptowährung kann zur Umgehung der Sanktionen gegen Russland genutzt werden. EZB-Präsidentin Lagarde hat dementsprechend Tempo bei den Regulierungsentscheidungen gemacht. (Öffnet in neuem Fenster)
Am 28. Februar 2022 hatte Bloomberg (Öffnet in neuem Fenster) dazu berichtet:
"The Biden administration is asking crypto exchanges to help ensure that Russian individuals and organizations aren’t using virtual currencies to avoid sanctions leveled on them (...)"
TBT
Birnbach, Ri 02/2017, Pecunia Non Olet? (Öffnet in neuem Fenster)
Steinfeld, Ri-nova 2019, A Regulator's (Hyper-)Activity (Öffnet in neuem Fenster)
und, aus dem Logbuch:Netzpolitik (Öffnet in neuem Fenster), die Folgen
LNP422 Bundesverdienstcoin (Öffnet in neuem Fenster)
LNP421 Das Geld ist nicht weg, es ist nur woanders (Öffnet in neuem Fenster)
Fast Forward
Was wünschen wir uns alle sehr? Eine solche Taste zu haben, auf die wir jetzt einfach drücken könnten und direkt in Friedenszeiten leben würden. Leider haben wir diese Taste nicht, daher möchten wir allen vom Krieg in der Ukraine Betroffenen unser Mitgefühl ausdrücken und Ihnen Mut zusprechen.
Das Ri:Team