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Der Ri:Newsleisure

Liebe Leserinnen und Leser,

in der vergangenen Woche legten die Verhandlungsführer der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP den Entwurf des Koalitionsvertrags (Öffnet in neuem Fenster) vor, der sich nunmehr in der Abstimmung befindet und spätestens Anfang Dezember in seiner finalen Fassung vorgestellt werden soll.

Wir haben keine 10 Tage gewartet, wollten jedoch den Entwurf des Koalitionsvertrag in Ruhe auf seine Handfestigkeit und Haltbarkeit prüfen. Nachstehend finden Sie Hinweise auf diejenigen Stellen im Koalitionsvertragsentwurf, bei denen uns das Sonntagscroissant (vor Freude oder Schreck) im Halse stecken blieb. 

Viel "Spass" beim Lesen und einen guten Start in die Woche!

Das Ri-Team

„50616374612073756e742073657276616e6461“[1] (Öffnet in neuem Fenster)

1. Pandemie? War was?!

"Wir übernehmen Verantwortung in einer Zeit, in der die Corona-Pandemie das Land weiter stark belastet."

Die Präambel auf Seite 4 ist an Spannungsgeladenheit nicht zu überbieten. 

"Hinzu kommt die langanhaltende Corona-Pandemie, die Teile der Wirtschaft vor große Herausforderungen stellt. Wir sehen deshalb die Aufgabe, der ökonomischen Stärke unseres Landes eine neue Dynamik zu verleihen."

Nur wenn die Menschen wegsterben, die diese "neue Dynamik" (Seite 25) vorantreiben könnten, dann haben wir ein Problem. Aber offenbar gibt es das nicht (lediglich beispielhaft, Seite 26), denn erst

"Nach der Corona-Pandemie braucht Deutschlands Wirtschaft einen neuen Aufbruch."

Deutschland braucht JETZT Aufbruch und eine wirksame Corona-Pandemie-Politik. 

Es soll jedoch nicht unterschlagen werden, dass tatsächlich eine (EINE!!!!1!!11) aktuelle Maßnahme, die Einrichtung eines Krisenstabs im Koalitionsvertragsentwurf (Seite 175) vorgesehen ist, an der ausweislich Olaf Scholz' Twittermitteilung (Öffnet in neuem Fenster) gegenwärtig tatsächlich gearbeitet wird:

"Wir werden das Krisenmanagement der Bundesregierung zu Bekämpfung der Corona-Pandemie neu ordnen. Hierzu setzen wir unverzüglich einen gemeinsamen Krisenstab der Bundesregierung ein, um die gesamtstaatliche Bekämpfung der Corona-Pandemie besser zu koordinieren.
Zur wissenschaftlichen Beratung wird ein interdisziplinär besetzter wissenschaftlicher Pandemierat beim Bundesministerium für Gesundheit geschaffen."

Inwiefern eine Neuorganisation, die grundsätzlich richtig ist aber fehlende Zeit braucht, die aktuelle Katastrophenentwicklung ausbremst, bleibt uns ein Rätsel. Aber wir lassen uns mit selbstauferlegten Kontaktbeschränkungen hinter locked doors gerne überraschen.

2. Das Cyber-Hilfswerk kommt! Hoffentlich.

Im Abschnitt VI. "Freiheit und Sicherheit, Gleichstellung und Vielfalt in der modernen Demokratie" legt die Ampel ab Seite 103 ihr Programm für "Innere Sicherheit, Bürgerrechte, Justiz, Verbraucherschutz, Sport" vor. U.a. ist vorgesehen:

Gut so und weiter so! Wir unterstützen dieses Vorhaben weiterhin und verweisen auf unsere konkreteren Beiträge zum Vorschlag eines Cyber-Hilfswerks der AG KRITIS (Atug in Ri 2021, 1 ff. (Öffnet in neuem Fenster) - Das Cyber-Hilfswerk (Öffnet in neuem Fenster) und, auch veröffentlicht in der US National Library of Medicine National Institutes of Health, Otto in Ri 2020, 8 ff. (Öffnet in neuem Fenster), Call for Immediate Action (Öffnet in neuem Fenster)). 

3. Neue (Daumen-?)Schrauben für die Justiz

Folgende Vorhaben der Koalitionsparteien betreffen die Justiz:

  • Die Ampel will Gerichtsverfahren "schneller und effizienter" werden lassen. Dazu sollen "Verhandlungen online durchführbar sein" (S. 106) (Öffnet in neuem Fenster)

Ja, komisch, Online-Verhandlungen sind doch heute schon möglich nach § 128a ZPO (Öffnet in neuem Fenster)?! Soll den Gerichten Videokonferenztechnik zur Verfügung gestellt werden? Oder ein Anspruch der Parteien auf die Durchführung von Online-Verhandlungen eingeführt werden? Beides fänden wir gut. Aber werden Gerichtsverfahren dadurch schneller und effizienter? Wir befürchten: nein. Wir hoffen daher weiter auf Richter:innen-Zuwachs, der die Justiz in die Lage versetzt, Gerichtsverfahren "schneller und effizienter" werden zu lassen.

Aha. Die vorläufige Protokollaufzeichnung auf einem Ton- und Datenträger ist bereits heute möglich, siehe § 160a ZPO. Die Notwendigkeit der Ergänzung um die Videodokumentation erschließt sich nicht, wenn die Parteien noch heute keinen Anspruch auf ein vollständiges wortgetreues Protokoll haben (Stadler in Musielak/Voit, § 160a, ZPO, 18. Auf. 2021, Rn 2). Darüber hinaus ist das Scheitern an der fehlenden personellen Ausstattung der Gerichte vorprogrammiert (Öffnet in neuem Fenster).

Spezialkammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten sind bereits eingerichtet, z.B. das Commercial Court Mannheim u. Stuttgart (Öffnet in neuem Fenster) oder die Chamber for International Commercial Disputes (Öffnet in neuem Fenster) am Landgericht Frankfurt am Main. Das "Mehr-mehr!" irritiert, weil es bereits an der Klärung von Grundfragen fehlt: Wie wird durch "mehr" Spezialkammern verhindert, dass bedeutende Verfahren ins Ausland bzw. in die Schiedsgerichtsbarkeit abwandern? Sollte nicht eher überlegt werden, wie die deutsche Gerichtsbarkeit attraktiver werden - Verzeihung - attraktiv bleiben kann? Der Bundesrat fasste das Problem im März 2021 wie folgt zusammen: (Öffnet in neuem Fenster)

"Der Wandel der Lebensverhältnisse, insbesondere die zunehmende Globalisierung, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen sowie die veränderten Erwartungen der Rechtssuchenden an die Justiz erfordern jedoch Anpassungen des Gerichtsverfassungs- und Prozessrechts, um auch künftig die hohe Qualität und Attraktivität der Ziviljustiz insbesondere in Wirtschaftsstreitverfahren zu sichern und ein zunehmendes Abwandern wirtschaftlich bedeutsamer Rechtsmaterien in andere Rechtskreise oder die Schiedsgerichtsbarkeit zu vermeiden."

Der Gedanke ist nett. Kleinvieh macht schließlich auch Mist. Nur bei der dürftigen personellen Ausstattung der Gerichte fragt sich, wer das Mehr an Kleinst-Verfahren stemmen soll, zudem "schneller und effizienter". Es wird bereits unter sog. Massenverfahren gestöhnt (die FAZ titelte kürzlich: Richter sehen sich hilflos gegenüber einer Klageindustrie (Öffnet in neuem Fenster)). Und der superintelligente Roborichter wird sich ja nicht demnächst materialisieren. Wenn man sich zudem den Prototypen von Tech4Germany (Öffnet in neuem Fenster) ansieht, wird es auch innerhalb der nächsten vier Jahre kein bürgerfreundliches digitales Zivilverfahren geben. Zu viele gravierende Fehler sind enthalten, die Rechtsverlust befürchten lassen und den Richter:innen zusätzliche Prozessleitungsarbeit auflasten. Ein gutes "Tool" braucht Zeit. Und, just in case, keine Blockchain.

  • Intensiv - in einem ganzen Absatz - wird der Ausbau des kollektiven Rechtsschutzes, allerdings bei Beibehaltung des Verbandsklagemodells und der "bewährten Anforderungen an klageberechtigten Verbände" erklärt. Die Musterfeststellungklage soll ausgebaut werden (S. 106) (Öffnet in neuem Fenster).

Ja, ok. Nett, nett. Aber wie sich schon oben gezeigt hat, ist diese Art von Verbraucherschutz vor allem ein frommer Wunsch, wenn die tatsächlichen Bedingungen seiner Realisierung entgegenstehen.

Im Vergleich zu einer Viertelseite im Koalitionsvertrag der Großen Koalition 2018 (Öffnet in neuem Fenster) sind die aufgelisteten Vorhaben in der Tat ausführlichere und detailliertere Ansätze, oder sagen wir besser: Vorsätze. Auch im letzten Koalitionsvertrag hieß es schon vollmundig: "Wir werden die Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen konsequent und einheitlich vorantreiben. Wir stärken die digitale und interkulturelle Kompetenz."... Passiert ist: ach, lassen wir das.

Schauen wir, was (diesmal wirklich wirklich) kommt.

4. Digitalisierung und, darf nicht fehlen, Blockchain in Deutschland

Wahrscheinlich kein anderes Wort wird so häufig im Koalititonsvertragsentwurf erwähnt wie "digital". Moderner Staat, digitalisierte Verwaltung, ein leichteres Leben für die Bürger:innen - schön. Das klingt in großen Teilen wirklich gut. Wie das alles erreicht werden soll, das bleibt leider zu oft offen. 

Positiv fällt auf, dass das Buzzword "Blockchain" nur 3x vertreten ist. 

a. Grundbuch auf der Blockchain? 

Deren Bedeutung mindert sich weiter drastisch unter Verweis auf die Fragen aufwerfende Ankündigung zum Grundbuch auf der Blockchain (Seite 92):

"Wir geben eine Machbarkeitsstudie in Auftrag um zu untersuchen, ob ein Grundbuch auf der Blockchain möglich und vorteilhaft ist."

Bereits Anfang 2018 wurde z.B. in "Die Vermessung des Blocksbergs - Eine Untersuchung des Nutzens der Blockchain-Technologie für das deutsche Grundbuch (Öffnet in neuem Fenster)" (Ri 2018, 16 ff. (Öffnet in neuem Fenster)) ausführlich dargelegt, warum unser Grundbuch und die Blockchain-Technologie nicht zusammenpassen. Wir sollten endgültig wegkommen von Vorstellungen Einzelner, die versuchen, den Hype um die Blockchain-Technologie krampfhaft aufrecht zu erhalten. Mehr Gehör sollte zukünftig v.a. denen geschenkt werden, die sich mit der Technologie fachkundig auseinandersetzen können: IT-Profis.

b. Emission elektronischer Aktien?

Irritieren tut auch das Vorhaben des Rechtsrahmens für die Emission elektronischer Aktien (Seite 172):

"Digitale Finanzdienstleistungen sollten ohne Medienbrüche funktionieren; dafür werden wir den Rechtsrahmen schaffen und die Möglichkeit zur Emission elektronischer Wertpapiere auch auf Aktien ausweiten."

Die Aktienurkunde hat nicht nur im Gesetz, sondern auch praktisch längst an Funktion verloren: Die Übertragung von Aktien erfolgt heute längst auf dem elektronischen Weg - v.a. im Rahmen der Abwicklung des Effektenhandels (Effektengiroverkehr). Warum also der Aufwand (für ein bisschen mehr Blockchain)? Warum ein Versprechen ohne Prüfung des (echten) Bedarfs?

Die Verbriefung (d.h. Erstellung einer Urkunde) hat im Aktienrecht rein deklaratorische, keine konstitutive Bedeutung. Das heißt, die Entstehung der Mitgliedschaft in einer Aktiengesellschaft (AG) hat nur zwei zwingende Voraussetzungen:

  • die Übernahmeerklärung des Aktienzeichners und

  • die Eintragung der Gründung oder Kapitalerhöhung in das Handelsregister.

Die Verbriefung der Mitgliedschaft mit ihren Rechten und Pflichten erfolgt hiernach als dritter, aber rein freiwilliger Akt. Die Aktienurkunde ist für die Entstehung der Mitgliedschaft also nicht wesentlich, sondern dient lediglich einer erhöhten Verkehrsfähigkeit der Aktie. Eine gegenüber dem heutigen elektronischen Aktienhandel erhöhte Verkehrsfähigkeit einer elektronischen Aktie ist höchst fraglich, v.a. in Anbetracht stetig verstopfter und damit verlangsamter Blockchain-Netzwerke. Die „Tokenisierung“ der Aktie auf Basis der Blockchain-Technologie ist vor dem Hintergrund der geringen Reife, Sicherheit, Verbreitung und hohen Kosten sowie Risiken von Distributed-Ledger-Technologie allgemein mehr Bürde als Nutzen. 

Die Blockchain ist weiter auf der Suche nach einem zu lösenden Problem. Die elektronische Aktie auf Blockchain-Basis ist jedenfalls keine Lösung, sie schafft Probleme. (Ausführlicher in: Stellungnahme Otto/Steinfeld zum eWpG-E, ab Seite 10 (Öffnet in neuem Fenster)). 

Eine Evaluierung des Gesetzes zur Einführung elektronischer Wertpapiere, des eWpG vom 3. Juni 2021 (Öffnet in neuem Fenster),  ist in jedem Fall erforderlich. Zu viele Fragen wurden unter Zeitdruck nicht mehr geklärt. Im Rahmen dessen sollte zunächst ernsthaft geprüft werden, welchen Mehrwert die elektronische Aktie (auf Blockchain-Basis) wirklich hat. Das blinde Versprechen sollte nicht noch blind verfolgt werden.

c. Kryptoassets im Koalitionsvertrag

Erfreulich ist, dass die Koalitionsparteien im Hinblick auf Kryptoassets Chancen UND Risiken nicht nur Gehör verschaffen wollen (Seite 172):

"Wir brauchen eine neue Dynamik gegenüber den Chancen und Risiken aus neuen Finanzinnovationen, Kryptoassets und Geschäftsmodellen."

Die Idee einer gemeinsamen europäischen Aufsicht (ebenfalls Seite 172) ist lesenswert. 

In diesem Zusammenhang sollte unterstützend auf den Beitrag von Stephen Diehl, "The Token Disconnect" (Öffnet in neuem Fenster)vom 27. November 2021 verwiesen werden.

d. Interaktivere und inklusive Gesetzgebung

Was uns abschließend freut (Seite 10):

"Wir werden ein digitales Gesetzgebungsportal schaffen, über das einsehbar ist, in welcher Phase sich Vorhaben befinden. Dort werden wir öffentliche Kommentierungsmöglichkeiten erproben. Gesetzentwürfen der Bundesregierung wird künftig eine Synopse beigefügt, die die aktuelle Rechtslage den geplanten Änderungen gegenüberstellt. Wir wollen Gesetze verständlicher machen. Die Barrierefreiheit in den Angeboten von Bundestag und Bundesregierung werden wir ausbauen."

Die Nutzung der digitalen Möglichkeiten im Rahmen einer inklusiven Gesetzgebung hatten wir bereits in der ersten Jahresausgabe der Ri im Jahr 2018 (Öffnet in neuem Fenster) vorgeschlagen: Otto/Tkachenko: Das digitale Zeitalter bietet smartere Chancen der Gesetzgebung (Öffnet in neuem Fenster). Schön, wenn der Vorschlag Wirklichkeit werden sollte! Wir werden das Vorhaben gerne begleiten.

5. Pacta sunt servanda

In den digitalen sozialen Medien gibt es den Ausspruch, ein Post sei nicht gut gealtert. Das sagt man, wenn der innewohnenden Aussage später widersprochen oder sie sonstig überholt wird. Schauen wir in regelmäßigen Abständen nach, ob der Koalitionsvertrag gut gealtert ist, d.h. ob er erfüllt worden ist. 

Jedenfalls, wir freuen uns über viele gute, überfällige Vorhaben und wünschen den Koalitionspartnern trotz aller Kritik gutes Gelingen!

Eine gute Woche wünscht

das Ri:Team

[1] (Öffnet in neuem Fenster) „Pacta sunt servanda“ (hexadezimal codiert).