Zum Hauptinhalt springen

Ein Blick hinter die Schlagzeilen: Waffenlieferungen und Zwei-plus-Vier-Vertrag.

Die Behauptung: Deutschland verstößt mit seinen Waffenlieferungen an die Ukraine gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990.

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)

Kategorie Faktencheck

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Mimikama | Gemeinsam gegen Fakenews und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden