„Schwachkopf“-Beleidigung: Update zur Hausdurchsuchung im Fall Habeck
Die Durchsuchung war bereits vor der Anzeige von Robert Habeck beantragt. Neue Informationen werfen ein anderes Licht auf den Ablauf der Ermittlungen.
Neue Erkenntnisse zeigen, dass die Hausdurchsuchung im Fall der „Schwachkopf“-Beleidigung nicht durch die Anzeige von Robert Habeck initiiert wurde. Stattdessen basierten die Ermittlungen auf einer Meldung über das Onlineportal des Bundeskriminalamts (BKA). Der Verdacht antisemitischer Inhalte und Volksverhetzung war von Beginn an ein zentraler Faktor.
Neue Details zum Ablauf der Ermittlungen
Im Frühjahr 2024 hatte der Beschuldigte auf der Plattform X ein Meme mit dem Porträt von Robert Habeck und dem Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ gepostet. Wir haben HIER darüber berichtet. (Öffnet in neuem Fenster) Dies wurde über das Onlineportal des Bundeskriminalamts gemeldet. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bamberg richteten sich schnell nicht nur auf die Beleidigung, sondern auch auf mutmaßlich antisemitische Inhalte, die der Beschuldigte veröffentlicht haben soll.
Laut der Staatsanwaltschaft bestand ein „besonderes öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung, da Habeck als Vizekanzler und Bundesminister eine herausgehobene politische Rolle innehat. Zudem gebe es Verdachtsmomente, dass der Beschuldigte eine antisemitische Gesinnung habe.
Die Hausdurchsuchung fand schließlich am 12. November 2024 im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags gegen antisemitische Hasskriminalität statt. Dabei wurde ein Tablet sichergestellt, das als Beweismittel dient.
An dieser Stelle die Timeline des Falls „Schwachkopf“-Beleidigung
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