„Blaues Herz“-Emoji-Verbot?
Die Behauptung: Es wird behauptet, der österreichische oder deutsche Verfassungsschutz prüfe ein Verbot von blauen Herz-Emojis in sozialen Netzwerken.
Unser Fazit: Diese Behauptung ist frei erfunden. Beide Behörden haben dementiert, dass ein solches Verbot geprüft wird.
Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.
Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)
Bereits Mitglied? Anmelden (Öffnet in neuem Fenster)
Datum
05.02.2024
Kategorie
Faktencheck
0 Kommentare
Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Mimikama - Club | Gemeinsam gegen Fakenews und starte die Unterhaltung.