„Ist hier schon die Schweiz?“ – Martin Sellner scheitert spektakulär am Grenzübertritt
Sellners gescheiterter Versuch, die Schweizer Grenze zu überqueren, wird zum Symbol für rechtsextreme Verirrungen
Martin Sellner, einen der führenden Köpfe der rechtsextremen Identitären Bewegung und eine der bekanntesten Stimmen der europäischen Rechtsaußen-Szene, hat mal wieder für Schlagzeilen gesorgt – dieses Mal allerdings nicht mit seinen gefährlichen Ideologien, sondern mit einem peinlichen Missgeschick an der Schweizer Grenze. Der österreichische Aktivist wurde bei einem gescheiterten Grenzübertritt von der Schweizer Polizei festgenommen, nachdem er unwissentlich auf Schweizer Boden marschiert war. Ein klassisches Beispiel dafür, wie jemand, der Menschen anderer Herkunft abschieben will, selbst mit Geografie und legalen Grenzen nicht klarkommt.
Von der Einreisesperre zur Festnahme – Sellners grandioser Plan
Alles begann mit einer Entscheidung des Schweizer Bundesamtes für Polizei (fedpol), die am 11. Oktober 2023 eine temporäre Einreisesperre gegen Martin Sellner verhängte. Der Grund? Öffentliche Sicherheitsbedenken – und das zurecht. Sellner, der sich als intellektueller Vordenker der Rechtsextremen sieht, propagiert immer wieder seine Ideen von einer ethnisch „reinen“ Gesellschaft und der sogenannten „Remigration“. Unter diesem Begriff verstehen Sellner und seine Gesinnungsgenossen nichts anderes als die zwangsweise Abschiebung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Schweiz, die verständlicherweise keine Lust auf solche Hetze hat, entschied also, dass Sellner draußen bleiben sollte. Doch Sellner wäre nicht Sellner, wenn er sich davon beeindrucken ließe. Also machte er sich auf, um trotz des Einreiseverbots eine Grenze zu überschreiten – ein Vorhaben, das nicht nur legal problematisch, sondern auch geografisch ziemlich schief ging.
„Ist das schon die Schweiz?“ – Ein Aktivist verliert die Orientierung
Der Höhepunkt des ganzen Schauspiels ereignete sich in der Grenzstadt Kreuzlingen, direkt an der Grenze zu Konstanz in Deutschland.
https://www.google.at/maps/@47.6557172,9.1753949,3a,75y,2.18h,84.07t/data=!3m7!1e1!3m5!1sG7X3GY4b4dCr0sfPb4YlFw!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googleapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fcb_client%3Dmaps_sv.tactile%26w%3D900%26h%3D600%26pitch%3D5.930000000000007%26panoid%3DG7X3GY4b4dCr0sfPb4YlFw%26yaw%3D2.18!7i16384!8i8192?coh=205410&entry=ttu&g_ep=EgoyMDI0MTAxNi4wIKXMDSoASAFQAw%3D%3D (Öffnet in neuem Fenster)Ein Video auf der Plattform X (ehemals Twitter) zeigt Sellner in einem fast schon tragikomischen Moment: Sichtlich verwirrt fragt er die umstehenden Polizisten, ob er sich tatsächlich schon in der Schweiz befindet. „Ist das schon die Schweiz?“ – eine Frage, die vermutlich in die Annalen der peinlichsten Momente der Rechtsextremen eingehen wird.
https://x.com/Chris09j/status/1847598833540243766 (Öffnet in neuem Fenster)Die Antwort der Schweizer Behörden war eindeutig: Ja, Martin, du hast es geschafft. Allerdings nicht in dem Sinne, den du dir vorgestellt hast. Statt auf der deutschen Seite blieb Sellner, der offenkundig keine Ahnung hatte, wo er sich befand, auf Schweizer Boden stehen und wurde prompt von der Thurgauer Kantonspolizei festgenommen. Wie heißt es so schön: Wer Grenzen fordert, sollte vielleicht erst mal lernen, sie zu erkennen.
Festnahme und Rückführung – Die Schweizer zeigen Sellner die Tür
Die Polizei des Kantons Thurgau bestätigte später die Festnahme eines 35-jährigen Mannes – bei dem es sich zweifellos um Sellner handelte. Nachdem Sellner von den Beamten zur Grenzstation gebracht wurde, durfte er sich anhören, dass sein Aufenthalt in der Schweiz offiziell unerwünscht ist. Mit dieser Information ausgestattet, wurde er höflich, aber bestimmt an die deutsche Grenze begleitet und außer Landes geschafft. Die Schweizer Behörden ließen keinerlei Zweifel aufkommen: Sellner gehört nicht in die Schweiz.
Rechtsextreme Veranstaltung vereitelt – Dank der Polizei
Der Grund für Sellners verzweifelten Grenzgang war eine geplante Veranstaltung der rechtsextremen Schweizer Gruppierung „Junge Tat“, bei der Sellner als Gast auftreten sollte. Die Behörden hatten allerdings bereits Wind davon bekommen und waren bestens vorbereitet. Sellners illegaler Grenzübertritt wurde somit nicht nur zur Lachnummer, sondern verhinderte auch, dass er seine rechtsextreme Ideologie in der Schweiz verbreiten konnte.
In Deutschland hat Sellner ebenfalls keinen leichten Stand. Eine Einreisesperre besteht dort ebenso, allerdings wurde deren Umsetzung aufgrund einer gerichtlichen Beschwerde vorübergehend auf Eis gelegt. Dennoch bleibt Sellner in seiner rechtsextremen Nische aktiv und tourte zuletzt durch mehrere deutsche Städte, um aus seinem Buch „Remigration“ zu lesen. Ein Buch, dessen Titel und Inhalt bezeichnend sind: Die Idee der „Remigration“ ist nichts anderes als ein zynischer Versuch, ethnische Säuberungen als legitime politische Forderung zu verkaufen.
Sellner hat angekündigt, auch rechtlich gegen das Einreiseverbot der Schweiz vorzugehen. Laut der Verfügung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) hat eine Beschwerde gegen diese Entscheidung allerdings keine aufschiebende Wirkung. Sollte er dennoch dagegen verstoßen, drohen ihm entweder bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe.
Fazit: Eine peinliche Farce, die bezeichnender nicht sein könnte
Martin Sellner, der große Visionär der europäischen Rechtsextremen, scheitert also an einem simplen Grenzübertritt und muss sich von der Polizei sagen lassen, wo er sich eigentlich befindet. Vielleicht sollte Sellner, bevor er weiter fordert, dass Millionen Menschen „remigriert“ werden, erst mal lernen, wie man selbst legal Grenzen überquert. Aber was erwartet man von jemandem, der sein Leben damit verbringt, gegen Menschen zu hetzen, deren Herkunft er nicht mal geografisch richtig zuordnen kann?
Die Schweizer haben ihm jedenfalls gezeigt, wo der Hammer hängt – und das zu Recht. Bleibt nur die Frage: Wird Sellner aus diesem peinlichen Vorfall lernen? Vermutlich nicht. Doch für den Rest von uns bleibt er zumindest eine unterhaltsame Erinnerung daran, wie lächerlich die selbsternannten „Verteidiger Europas“ oft wirklich sind.
Was lernen wir daraus?
Dass man selbst als Hetzer manchmal an seinen eigenen Lügen scheitert. In mehreren Ländern, darunter die USA und Großbritannien, ist Sellner schon längst zur Persona non grata erklärt worden. Die Schweiz hält es genauso – und das zu Recht. Das Fedpol hat das Einreiseverbot verhängt (Öffnet in neuem Fenster), weil Sellner eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellt. Klar, seine „friedlichen“ Verbindungen zu gewalttätigen rechtsextremen Gruppen und seine Hassreden sind mehr als genug Grund, um ihm die Tür zu zeigen.
Also, Martin, hier ein Tipp für deine nächsten Abenteuer: Wenn du mal wieder eine Grenze überqueren willst, schau dir vielleicht vorher ein paar Karten an – und überleg dir besser, ob du dort überhaupt willkommen bist. Spoiler: Meistens nicht. Irgendwiiiiie erbärmlich, wie sich die rechten Helden immer wieder selbst demontieren. Grenzen überschreiten, ohne es zu merken, und dann auch noch zum „illegalen Einwanderer“ mutieren . Wer so blind ist, sollte sich vielleicht nicht als Vorkämpfer der europäischen Kultur aufspielen.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel dient der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Ereignissen und politischen Positionen. Er enthält sowohl faktenbasierte Informationen als auch Meinungsäußerungen, die im Rahmen der Meinungsfreiheit erfolgen. Die satirischen und ironischen Elemente dieses Textes zielen darauf ab, politische und gesellschaftliche Phänomene zu kommentieren und zur öffentlichen Diskussion beizutragen.
Alle im Artikel genannten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und wurden nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf die alleinige Wahrheit, sondern soll unterschiedliche Perspektiven beleuchten. Jegliche Ähnlichkeit mit lebenden Personen oder realen Ereignissen ist nicht als persönliche Beleidigung oder Angriff zu verstehen, sondern dient ausschließlich der Information und Meinungsbildung.