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Lasst endlich alle Menschen mit Behinderung wählen! – Ist der Wahlrechtsausschluss zulässig?

In sechs Wochen findet die Bundestagswahl statt – doch rund 85.000 Menschen dürfen nicht teilnehmen. Das Wahlgesetz schließt sie aus, da sie eine rechtliche Betreuung benötigen. Verbände üben Kritik.

Das Bundeswahlgesetz schließt Menschen mit geistigen Behinderungen aus.

Befürworter des Paragrafen betonen die Gefahr der Manipulation dieser Gruppe

Ich bin gegen diesen diskriminierenden Wahlausschluss (Öffnet in neuem Fenster).

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