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Urbane Mitte Gleisdreieck: Gutachten widerlegt Entschädigungsanspruch

Liebe Unterstützer*innen,

heute kommt eine gute Nachricht, die die Auseinandersetzung um die Urbane Mitte Gleisdreieck verändern wird.

Der städtebauliche Rahmenvertrag Gleisdreieck von 2005 bindet den Bezirk nicht bei der Aufstellung des Bebauungsplans Urbane Mitte. Die angeblichen Entschädigungsansprüche gegen das Land oder den Bezirk stehen dem Investor unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. gemeinsam mit den NaturFreunden Berlin e.V. heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellte. Somit kann die Bezirksverordnetenversammlung frei über den Bebauungsplan entscheiden, ohne exorbitante Entschädigungszahlungen fürchten zu müssen.

Mehr Infos und den Link zum Gutachten findet ihr hier:

https://gleisdreieck-blog.de/2023/08/24/urbane-mitte-gleisdreieck-gutachten-widerlegt-entschaedigungsanspruch/ (Öffnet in neuem Fenster)

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