Umgang mit Patient:innen mit einer Suchterkrankung im Zwangskontext
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Dies ist ein Artikel des Psychoaktiven Magazins - denn nicht alle Gedanken passen in eine Podcast-Folge. Das Psychoaktive Magazin für alle Steady-Mitglieder beschäftigt sich mit Fallanalysen, philosophischen Ideen und Bewertungen von aktuellen Geschehen. Natürlich immer in Bezug auf Drogen und Sucht. Alle Artikel findest du im Archiv!

In vielen Kontexten der Suchthilfe begegnet man immer wieder Betroffenen, die die Beratung oder Therapie nicht ganz freiwillig wahrnehmen, sondern von der Justiz oder anderen Behörden geschickt wurden.
Ich möchte hier ganz ehrlich sein: Gerade am Anfang meiner Zeit in der Drogenberatung waren diese Kontakte mir die unliebsten. Nicht, weil ich etwas gegen die Klient:innen hatte, sondern weil ich mir gut vorstellen konnte, wie nervig solche erzwungenen Kontakte für Betroffene sind. Es kam mir vor wie verlorene Zeit – für beide Seiten.
Doch dann hatte ich den ersten Klienten, der ein paar Wochen nach seinen obligatorischen drei Sitzungen, die ihm vom Gericht angeordnet wurden, wieder anrief:
„Frau Bötsch, ich möchte wieder zu Ihnen in die Beratung. Aber jetzt richtig. Ohne Lügen.“
Dieser Anruf war der Anfang eines großartigen Prozesses, den ich begleiten durfte. Diese Erfahrung war für mich auch der Beginn einer neuen Haltung zu Beratungen im Zwangskontext. Und genau darum soll es heute gehen.
Übrigens wurde dieses Thema durch ein Psychoaktiv-Mitglied angestoßen, das mir letztes Jahr Folgendes schrieb:
(…) Wie gehst du mit Menschen um, die in eine Therapie geschickt werden oder nicht intrinsisch motiviert sind? Wie schafft man es, keine zusätzliche Stigmatisierung zu verursachen, den Patienten noch mehr Autonomie abzusprechen als eh schon und sie weiter an den Rand der Gesellschaft zu drängen? Ich denke, dass die Menschen in den JVAs oder Maßregelvollzugsanstalten eigentlich die sind, die am allermeisten Hilfe brauchen - dafür braucht es aber wertschätzende Kontexte und keine hierarchisch-autoritären Staatsapparate... Das finde ich oft erschreckend, wie viel Macht da ausgeübt und auch ausgenutzt wird durch das Personal oder die Justiz.
Wie gehe ich mit Menschen um, die in eine Therapie geschickt werden oder nicht intrinsisch motiviert sind?
Meine Erfahrungen beruhen auf regelmäßigen Beratungsgesprächen während meiner Zeit in einer Drogenberatungsstelle, die entweder von der Justiz oder vom Arbeitsamt angeordnet wurden. Zudem habe ich meine 200 Stunden für die suchttherapeutische Ausbildung in einer stationären Rehabilitation absolviert, in der fast alle Patient:innen über §35 BtMG (Therapie statt Strafe) aufgenommen wurden. Beides ist meiner Meinung nach nicht direkt mit dem Maßregelvollzug vergleichbar.
Während der Maßregelvollzug nach §64 StGB für Straftäter mit einer Suchterkrankung gerichtlich angeordnet wird, handelt es sich bei §35 BtMG um eine freiwillige Entscheidung der betroffenen Person. Der Maßregelvollzug ist daher ein klarer Zwangskontext, während meine bisherigen Erfahrungen eher in einem freiwilligen Rahmen lagen – auch wenn Druck von außen vorhanden war.
Ist es wirklich ein Zwangskontext?
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