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Gesetz zur Bekämpfung der digitalen Dummheit auf Social Media

Ausfertigungsdatum: 10. Januar 2025
Stand: Zuletzt geändert durch die Realität am 10. Januar 2025

Eingangsformel
Im Namen der digitalen Vernunft und zur Förderung der kritischen Denkfähigkeit aller Nutzer sozialer Netzwerke wird folgendes Gesetz erlassen:

Präambel
In Anbetracht der Tatsache, dass Social Media zunehmend als Sammelbecken für Bullshit, Möchtegern-Experten und gefährliche Halbweisheiten dient, soll dieses Gesetz die digitale Hygiene fördern und die allgemeine geistige Gesundheit der Internetbevölkerung schützen. Ziel ist es, die Verbreitung von Unsinn, Verschwörungsmythen und Fake News einzudämmen, sowie kritisches Denken und Faktenbewusstsein zu stärken – natürlich mit einem gesunden Maß an Sarkasmus!1!!!!

§1 Wahrheitspflicht in sozialen Netzwerken

(1) Jede weitergeleitete Nachricht, die mehr als drei Ausrufezeichen enthält, gilt automatisch als Falschmeldung – unabhängig davon, ob sie auf WhatsApp, Facebook oder Telegram geteilt wurde.
(2) Memes mit Pseudo-Statistiken benötigen ab sofort eine Quellenangabe, die nicht "Mein Onkel hat das gesagt" lautet – dies gilt besonders für Instagram-Stories und Facebook-Kommentare.
(3) "Ich hab das auf Telegram/Facebook/X gelesen" wird offiziell als unwiderlegbarer Beweis für völlige Ahnungslosigkeit anerkannt.
(4) TikTok-Videos, die "geheime Wahrheiten" enthüllen, müssen künftig mit einem Disclaimer versehen werden: "Achtung: Kann Spuren von Bullshit enthalten."
(5) Jeder, der "Hab ich im Internet gelesen, also muss es stimmen" sagt, wird dazu verpflichtet, zehn Minuten lang einen Faktenchecker-Podcast zu hören.

§2 Expertenstatus durch Googeln

(1) Wer sich nach fünf Minuten Googeln als "Experte" bezeichnet, muss seinen Suchverlauf öffentlich machen.
(2) Jede Aussage, die mit "Ich bin kein Arzt, aber..." beginnt, verpflichtet zur Abgabe des eigenen WLAN-Routers.
(3) YouTube-Kommentare sind keine wissenschaftlichen Studien und dürfen nicht als Beleg verwendet werden.

§3 Bestrafung von Social-Media-Schlaumeiern

(1) Nutzer, die Links ohne Lesen teilen, werden mit 24 Stunden TikTok-Zwangsunterricht bestraft.
(2) Wer "Faktenchecker sind gekauft" schreibt, muss eine Stunde mit einem echten Faktenchecker sprechen – ohne Pause.
(3) Falschmeldungen dürfen erst nach einem Quiz über kritisches Denken erneut geteilt werden.

§4 Umgang mit Verschwörungsmythen

(1) Chemtrails-Posts sind nur zulässig, wenn sie mit einem Wetterbericht und einem Foto des eigenen Aluhuts belegt werden.
(2) Wer behauptet, "Die Regierung will uns alle kontrollieren", muss beweisen, dass sein Smartphone nicht mit Gesichtserkennung entsperrt wird.
(3) "Die da oben..."-Kommentare dürfen nur noch gepostet werden, wenn der Verfasser nachweislich mindestens eine Zeitung pro Woche gelesen hat.
(4) Verschwörungstheorien, die in mehr als drei Telegram-Gruppen geteilt wurden, gelten automatisch als abgelaufen und dürfen nicht erneut verbreitet werden.
(5) Wer "Die Medien lügen alle" schreibt, wird verpflichtet, eine Woche lang den Pressekodex zu studieren – inklusive Prüfungsfragebogen.

§5 Umgang mit Fake News und KI-Inhalten

(1) Wer einen KI-generierten Text als "geheime Insider-Info" verbreitet, muss ab sofort jede Woche einen Aufsatz über kritisches Denken schreiben – handschriftlich.
(2) Inhalte von "News"-Seiten, die mehr Pop-ups als Fakten enthalten, dürfen nur noch in der Kategorie "Satire" geteilt werden – mit dem Hinweis: "Achtung, möglicherweise von Praktikanten einer Aluhut-Firma geschrieben."
(3) "Breaking News"-Meldungen aus dubiosen Quellen müssen vor der Verbreitung persönlich von einem Faktenchecker signiert werden – oder der Verbreiter spendet einen Euro pro geteiltem Unsinn an seriöse Journalisten.
(4) Fake-News-Bilder mit Rechtschreibfehlern werden nur noch akzeptiert, wenn der Verfasser sie eigenhändig in Stein meißelt – zur Selbstreflexion.
(5) Wer ein Deepfake-Video teilt und behauptet, es sei echt, wird verpflichtet, selbst ein Deepfake zu erstellen – mit Microsoft Paint und PowerPoint 2003.

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