Musk-Weidel-Livestream: Wie Elon Musk sich ins EU-Fadenkreuz manövriert
Bevorzugung oder Meinungsfreiheit? Der Livestream sorgt für Zündstoff – und mögliche Konsequenzen für X.
Elon Musk, der selbsternannte Champion der Meinungsfreiheit, steht mal wieder am Pranger. Diesmal geht es um einen Livestream auf seiner Plattform X, bei dem er Alice Weidel, die Co-Vorsitzende der rechts-außen AfD, am 9.1.2025, interviewte. Die EU-Kommission prüft nun, ob X durch die algorithmische Verstärkung des Streams gegen das Digital Services Act (DSA) verstoßen hat. Sprich: Hat Musk seine Plattform genutzt, um einer politischen Partei in der EU einen unfairen Vorteil zu verschaffen?
Klingt nach einem harmlosen Plausch? Nicht, wenn man die EU-Gesetzeslage betrachtet. Hier wird’s ernst – und teuer.
X und das Gesetz: Was steht auf dem Spiel?
Das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet Plattformen wie X, systemische Risiken zu minimieren. Dazu gehört auch, Wahlprozesse vor Manipulationen zu schützen. Wenn sich herausstellt, dass Musks Plattform den Weidel-Stream bevorzugt beworben hat, könnte das ein DSA-Verstoß sein – und mit bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes bestraft werden. Und wir reden hier nicht von Taschengeld: X könnte mehrere Milliarden Euro kosten.
Doch wie wird das gemessen? Entscheidend ist nicht der Stream selbst, sondern wie und ob X den Inhalt algorithmisch verstärkt hat. Hat die Plattform gezielt dafür gesorgt, dass der Livestream mehr Reichweite bekam als vergleichbare Inhalte?
Musk: Provokation als Geschäftsmodell?
Es wäre nicht das erste Mal, dass Musk mit seiner Plattform politische Kontroversen auslöst. Bereits letztes Jahr zog er Kritik auf sich, als er ein Gespräch mit Donald Trump live streamte – mitten in den US-Wahlen. Die EU zückte damals ebenfalls den Zeigefinger. Musks Antwort auf die Ermahnung des EU-Kommissars Thierry Breton? Ein herzerwärmendes „F*ck dich ins eigene Gesicht!“ – subtil wie ein Vorschlaghammer. (Quelle (Abre numa nova janela))
Doch diesmal steht mehr auf dem Spiel. Alice Weidel ist keine Politikerin aus einem Drittstaat, sondern Kandidatin eines EU-Mitgliedslands. Die AfD sitzt bereits im Bundestag und hat bei den kommenden Wahlen viel zu gewinnen – auch dank potenzieller Verstärkung durch Algorithmen?
Meinungsfreiheit oder Wahlmanipulation?
Musk argumentiert gern, er sei ein Kämpfer für Meinungsfreiheit. Aber hier geht es nicht nur um das Recht, frei zu sprechen – sondern um die Macht, diese Stimme algorithmisch zu verstärken. Große Plattformen wie X haben Tools, die Meinungen nicht nur verbreiten, sondern sie geradezu katapultieren können. Und das könnte demokratische Prozesse massiv beeinflussen.
EU-Justizkommissar Michael McGrath bringt es auf den Punkt: „Wir müssen Meinungsfreiheit schützen, aber sicherstellen, dass Plattformen ihre Werkzeuge nicht missbrauchen, um Wahlergebnisse zu beeinflussen.“
Wird Musk zahlen? Oder sich rausreden?
Die EU prüft. Und Musk? Der sitzt wahrscheinlich entspannt in einem seiner Raketenlabore und lacht. Doch wenn X wirklich gegen den DSA verstoßen hat, könnte das für ihn teuer werden – und nicht nur finanziell. Die Glaubwürdigkeit seiner Plattform, die ohnehin auf wackeligen Beinen steht, könnte endgültig den Bach runtergehen.
Vielleicht sollte Musk sich weniger auf Provokationen und mehr auf Compliance konzentrieren. Aber hey, das wäre ja langweilig.
Fazit: Musk, der ewige Chaos-Kapitän
Und was lernen wir daraus? Elon Musk bleibt Elon Musk – ein Mann, der Regeln entweder ignoriert oder offen verhöhnt. Aber vielleicht hat er die Rechnung ohne die EU gemacht. Denn während Musk sich als unbeugsamer „Freigeist“ inszeniert, könnte die EU-Kommission ihn bald in die Realität zurückholen – mit einem netten Bußgeldbescheid.
Ob Musk dann auch „F*ck dich ins eigene Gesicht!“ sagt? Wir sind gespannt.
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