Freiwillige Barrierefreiheit in der Wirtschaft? Eine Illusion.
“Menschen mit Behinderung müssen bitte draußen bleiben”. Barrierefreiheit auf freiwilliger Basis bedeutet leider nach wie vor: Viele behinderte Menschen haben keinen Zugang zu Banken, Ärzten, Restaurants und Erholungs- und Freizeit-Locations. Und auch Transportunternehmen wie FlixTrain scheinen Barrierefreiheit als Option zu verstehen – aber nicht als Umsetzung eines Menschenrechts.
Praktisch alle sind sich einig, dass Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden vorhanden sein sollte. Meldestellen, Gerichte und ähnliche Orte müssen grundsätzlich für alle Bürger*innen zugänglich sein. Der Gesetzgeber hat im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (Abre numa nova janela) klar festgelegt, wie Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Raum umgesetzt werden muss.
Wenn aber darüber diskutiert wird, ob man die Wirtschaft ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichten sollte, haben Regierung und die nicht behinderte Mehrheitsgesellschaft große Bedenken. Die dadurch entstehende finanzielle Belastung sei einfach nicht zumutbar. Deshalb überlässt man den Unternehmen selbst, ob sie Barrierefreiheit umsetzen wollen oder nicht. Selbst in der Novellierung des BGG 2016 konnte sich die Bundesregierung nicht zur Verpflichtung der Privatwirtschaft durchringen. Obwohl die von Deutschland mitunterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention (Abre numa nova janela) ganz eindeutig “umfassende Barrierefreiheit” fordert...