Streicht Österreich die Begriffe 'Mann' und 'Frau'
Die Behauptung: Am Mittwoch, 18.9.2024, wurde im österreichischen Nationalrat im Zuge der neuen Dienstrechtsnovelle auch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert. Diese Anpassung stellt sicher, dass der Schutz vor Diskriminierung nicht nur für Frauen und Männer gilt, sondern auch für weitere Geschlechtsidentitäten, wie nicht-binäre Personen, ausgeweitet wird.
Unser Fazit: Die Gesetzesänderung erweitert den Geschlechtsbegriff um subjektive Empfindungen wie Geschlechtsidentität. Die ÖVP stimmte der Erweiterung des Geschlechtsbegriffs versehentlich zu und plant, diesen spezifischen Teil der Novelle bei der nächsten Sitzung zu korrigieren. Die Auswirkungen auf Gesellschaft und Recht bleiben unklar, und die Debatte über die Definition von Geschlecht dauert an!
Das neue Geschlecht: ein Abschied von „Mann“ und „Frau“?
Die österreichische Regierung hat kürzlich eine Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes beschlossen, die in der Öffentlichkeit für hitzige Diskussionen sorgt. Unter anderem ersetzt das Gesetz die traditionellen Kategorien „Mann“ und „Frau“ durch eine erweiterte Definition von Geschlecht, die auch Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrollen umfasst. Diese neuen Begriffe sind alles andere als präzise – und genau das ist das Problem.
Ein wichtiger Aspekt dieser Erweiterung betrifft die „Geschlechtsmerkmale“. Mit diesem Begriff sind nun nicht mehr nur männliche und weibliche Personen gemeint, sondern auch intergeschlechtliche Menschen, deren Geschlechtsmerkmale von den traditionellen biologischen Kategorien abweichen.
Erweiterung statt Abschaffung: Ein breiterer Schutz für Geschlechtsidentitäten
Tatsächlich handelt es sich bei der
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