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#65 Wie gestalten sich Mietverhältnisse für Wohnprojekt?

Bei Wohnprojekten auf Mietbasis gibt es zwei Besonderheiten im Vergleich zu einem „normalen Mietverhältnis“.

Typischerweise werden Gemeinschaftsräume für die Gruppennutzung bereitgestellt. Zudem wünschen die Gruppenmitglieder ein Mitspracherecht bei der Erstvermietung und der Nachbelegung 

In der Regel handelt es sich um kommunale Wohnungsgesellschaften, seltener um Privatpersonen als Immobilieneigentümer / Vertragspartner.

Die Mietverträge sind der zentrale Punkt in einem längeren Prozess, der typischerweise durch einen Kooperationsvertrag begleitet wird. Im Hinblick auf die Gestaltung und Ausstattung der Gemeinschaftsräume werden die vertraglichen Bedingungen diskutiert und vereinbart.

drei Varianten

Für die Gestaltung eines Mietverhältnisses für die Gemeinschaftsräume sind drei Varianten denkbar, die unterschiedliche Vor- und Nachteile für den Vermieter, die Gruppe und die einzelnen Mitglieder mit sich bringen.

In der ersten Variante wird die Mitnutzung der Gemeinschaftsräume in den Einzelmietverträgen vereinbart. Dafür zahlt jeder Mieter eine kleine Pauschale über den eigenen Mietzins. Gelegentlich wird ein zusätzlicher (gemeinnütziger) eingetragener Verein gegründet, der das soziale Miteinander fördern und organisieren soll. Denkbar ist auch die Begleitung durch ein Quartiersmanagement. So kann eine nette Nachbarschaft entstehen, jedoch ohne Verbindlichkeiten.

In der zweiten Variante gibt es Einzelmietverträge für die Wohnungen und eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) / ein eingetragener Verein (e.V.) mietet die Gemeinschaftsräume. Die Miete wird durch die Mitglieder der Gesellschaft / des Vereins finanziert, die Einlagen und Beiträge leisten müssen. Zudem können durch öffentliche Aktionen (Veranstaltungen) oder Untervermietung (z.B. einer Gästewohnung) zusätzliche Einnahmen erzielt werden.

In der dritten Variante mietet die GbR ein Haus, eine Etage oder eine Clusterwohnung zur Weitervermietung der Wohnungen / Wohnflächen an die einzelnen Gesellschafter. Die Gesellschaft muss den Mietzins für den Generalmietvertrag "erwirtschaften". Solche Wohnprojekte auf Mietbasis sind den Wohnprojekten mit gemeinschaftlichem Eigentum am ähnlichsten. Schauen wir uns dies im Detail an:

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Argomento juristische Fachthemen

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