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„Ich bin ein Mensch und kein Stück Dreck"

Prozeß gegen Kranbesetzer wird fortgesetzt

Der 3. Prozeßtag begann für den über Münster hinaus bekannten Kranbesetzer Nicolas T. eher schlecht. Die Vorsitzende Richterin gab bekannt, dass zwei seiner Anträge abgelehnt wurden. Zum einen hatte er erneut eine Aufhebung des Verfahrens wegen zu kurzer Einladungsfristen erreichen wollen, das wurde vom Gericht abgelehnt genauso wie sein Antrag, seine beiden Pflichtverteidiger zu entpflichten.

Das sorgte nicht für gute Laune beim Angeklagten und der dritte Tag drohte so weiter zu gehen, wie die beiden davor. Die ersten Zuschauerreihen waren wieder gut gefüllt. Und es kam wieder zu hitzigen Wortgefechten, und der ständig dazwischenredende Angeklagte bekam wieder die Mahnung der Richterin, wenn er sich nicht besser diszipliniere „sie kennen das Spiel doch inzwischen, halten sie sich an die Spielregeln sonst schließe ich sie vom Verfahren aus". Nach einer doch recht lautstarken Ansage des Staatsanwalt Andre Haverkamp verbat er sich dessen Tonfall: „Fahren Sie mir bitte nicht so über den Mund. Ich bin ein Mensch und kein Stück Dreck".

Damit war die höchste Eskalationsstufe des Vormittags erreicht und das Verfahren kam in halbwegs geordnete Bahnen. Zeugen konnten vernommen werden, zu einem eher harmlosen Vorfall, bei dem Nicolas T. gegen ein Hausverbot der Dekanin der Rechtswissenschaftlich Fakultät verstoßen haben soll, so hundertprozentig sicher konnte man sich nach der Zeugenvernehmung allerdings nicht sein, ob es sich wirklich um Nikolaus T. gehandelt hat, der da noch zu später Stunde durch ein ebenerdiges Fenster im Juridicum gesprungen war. „Das sind ja wenig taugliche Zeugen", merkte Nicolas T. an. Bemerkenswert an dieser Stelle, dass der sich weitgehend selbst verteidigende Nicolas T. auch erstmalig Fragen seiner Pflichtverteidiger Rhea Schuster und Dr. Winfried Rath zuließ.

Im zweiten Komplex ging es um die im Prinzip unstrittig Besetzung des Baukranes am 19. Juli 2022 an der Hammer Straße. Die Richterin versuchte heraus zu bekommen, wie die Baustelle gesichert gewesen sei.. T. hatte behauptet, es sei im ein Leichtes gewesen auf die Baustelle zu kommen. Auch der für den Bau des Wohn-und Stadtbau-Objektes an der Hammer Strasse/ Burgstraße/ Hermannstraße zuständige Architekt sagte aus. Nach seinen Aussagen soll die dreiwöchige Kranbesetzung für einen Baustillstand von insgesamt sieben Wochen gesorgt haben. Ein entsprechendes zivilrechtliches Verfahren mit einer Forderung von 250.000 Euro gegen T. hat die Wohn- und Stadtbau bereits in Gang gesetzt. Am 7. Juni wird der Prozess fortgesetzt. (fb)

Bild: Der Angeklagte Nicolas T. am 3. Prozeßtag in seinem sich nie ändernden Gerichts-Outfit . Foto: Frank Biermann

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