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Nein, die UNO „legalisiert“ keine Kinderpornografie – hört auf, den Blödsinn weiterzuleiten!

Whatsapp-Kettenbriefe behaupten mal wieder Unsinn: Nein, die UNO plant nicht, Kinderpornografie zu legalisieren! Dieser Vertrag zielt darauf ab, den internationalen Austausch im Kampf gegen Kinderpornografie zu verbessern – und nicht, sie zu entkriminalisieren.

Lasst euch nicht verarschen: Die Fakten zum UNO-Entwurf

Diese Kettenbriefe verbreiten sich wie ein Lauffeuer, und viele Nutzer*innen teilen den Unsinn einfach weiter, ohne auch nur eine Sekunde darüber nachzudenken. Eine einfache Recherche hätte gereicht, um die Wahrheit zu erkennen: Die UNO-Cybercrime-Konvention soll Kinderpornografie weltweit bekämpfen, nicht legalisieren!

Was steckt wirklich hinter dem UNO-Entwurf?

In dem Vertragsentwurf (Si apre in una nuova finestra)wird klargestellt, dass die Herstellung, Verbreitung und der Besitz von kinderpornografischem Material weiterhin eine Straftat bleibt. Länder sollen im Gegenteil bei der Strafverfolgung zusammenarbeiten! Die empörende Behauptung, dass „explizite Inhalte mit Kindern“ entkriminalisiert würden, ist schlichtweg falsch und zeigt, wie manipulierbar viele Menschen sind, wenn es um emotional aufgeladene Themen geht.

Warum kursiert dieser Unsinn?

Der Kettenbrief interpretiert bewusst einen Paragrafen im Vertrag falsch, der es Ländern ermöglicht, für Jugendliche über dem Schutzalter Ausnahmen zu machen – und zwar nur bei privaten Inhalten, die weder Missbrauch noch tatsächliche Handlungen zeigen. Doch diese Regelungen werden von den Urheber*innen des Kettenbriefs absichtlich falsch dargestellt, um eine Welle der Empörung auszulösen. Das ist Kalkül – und viele fallen darauf rein, ohne auch nur eine Sekunde kritisch nachzudenken!

Was bedeutet das für Deutschland und Österreich?

Deutschland hat die neue UNO-Cybercrime-Konvention bisher nicht unterzeichnet, und selbst wenn, bliebe Kinderpornografie hier weiterhin strikt illegal – auch KI-generierte Inhalte. Die nationale Gesetzgebung bleibt sehr streng und kriminalisiert jeglichen Missbrauch.

Österreich behält ebenfalls seine strikten Gesetze bei. Die Konvention soll zwar die internationale Zusammenarbeit erleichtern, zwingt aber kein Land, seine bestehenden Schutzgesetze zu lockern. Österreich bleibt damit bei einer klaren Strafverfolgung von jeglichen kinder- und jugendpornografischen Inhalten, real oder künstlich erstellt.

Kein Grund also, in Panik zu verfallen – der Schutz von Kindern wird dadurch nicht gelockert.

Fazit: Schluss mit dem kopflosen Weiterleiten!

Lasst euch nicht ständig verarschen! Das blinde Teilen solcher Kettenbriefe ohne Faktencheck ist nicht nur peinlich, sondern auch gefährlich. Einfach mal selbst nachdenken, bevor man auf „Weiterleiten“ drückt!

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Themen und stellt keine rechtlich bindenden Aussagen dar. Die dargestellten Ansichten dienen ausschließlich der Information und Diskussion. Die verwendeten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen. Trotz sorgfältiger Prüfung wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf die alleinige Wahrheit und ist im Sinne der Meinungs- und Informationsfreiheit zu verstehen.

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