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Beschluss Bundesverfassungsgericht: Menschen mit Behinderungen drüfen bei einer Triage nicht benachteiligt werden

https://www.youtube.com/watch?v=AyMoARTcNZ0&feature=emb_title (Si apre in una nuova finestra)

Am 27.06.2020 reichten neun Menschen, unteranderem ich, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Im Falle von begrenzten Intensivbetten müssen Ärzt*innen schwerwiegende Entscheidungen treffen. Wer wird behandelt, wer nicht? Die Sorge, dass Menschen mit Behinderung auf Grund ihrer Behinderung diskriminiert werden ist groß.

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