Sachstand zur Änderung des SächsVwVG
Das „Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts […] im Freistaat Sachsen“ wurde in den Sächsischen Landtag eingebracht. Der Gesetzesentwurf kann hier (Si apre in una nuova finestra) abgerufen werden. Mit dem Gesetz sollen u. a.
die Ermittlungsbefugnisse der Vollstreckungsbehörden neu geregelt,
die Möglichkeit zur privilegierten Lohn- und P‑Kontopfändung wegen eines Zwangsgeldes, eines Bußgeldes eines Ordnungsgeldes sowie einer Forderung aufgrund der für die Einweisung in eine Unterkunft wegen Obdachlosigkeit gezahlten Nutzungsentschädigung eingeführt und
das Verwaltungszwangsverfahren für bestimmte übergegangene Unterhaltsforderungen eröffnet werden.
Für die letzten beiden Änderungen habe ich mit seit einiger Zeit eingesetzt (vgl. z. B. Benner SächsVBl. 2017, 269 – 273).