Passa al contenuto principale

Vollstreckungsrechtliche Bedeutung der “Winterbauumlage” oder “Winterbeschäftigungsumlage”

[Beitrag auf meiner Internetseite lesen. (Si apre in una nuova finestra)] Ein Gläubiger bzw. eine Vollstreckungsbehörde hat das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet und danach beim Arbeitgeber die Lohnabrechnungen angefordert. Dort wird ein “Arbeitnehmeranteils an der Winterbauumlage” abgezogen. Was hat es damit auf sich? Sind diese Abzüge bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens zu berücksichtigen oder außer Acht zu lassen?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Si apre in una nuova finestra)

0 commenti

Vuoi essere la prima persona a commentare?
Abbonati a Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e avvia una conversazione.
Sostieni