Passa al contenuto principale

Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO

Immer wieder erscheinen Schuldner bei der Vollstreckungsbehörde oder dem Gläubiger und wollen, dass eine “Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO (Si apre in una nuova finestra)” ausgefüllt wird. Dabei geht es ihnen um dieses Formular (Si apre in una nuova finestra). Welche Bedeutung hat dieses Formular und sind Vollstreckungsbehörde bzw. Gläubiger tatsächlich dazu berufen, es auszufüllen?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Si apre in una nuova finestra)

2 commenti

Vorresti vedere i commenti?
Abbonati a Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e partecipa alla conversazione.
Sostieni