Pfändung und Abtretung
Nach einer Lohnpfändung teilt der Drittschuldner mit, dass der Schuldner sein Arbeitseinkommen vor mehreren Jahren – als er noch bei einem anderen Arbeitgeber tätig gewesen sei – an ein Kreditinstitut abgetreten habe. Diese Abtretung sei aus Sicht des Drittschuldners vorrangig zu bedienen. Wie ist die Rechtslage aus Sicht des pfändenden (Unterhalts-)Gläubigers bzw. der pfändenden Vollstreckungsbehörde?
Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.
Zu unseren Paketen (Si apre in una nuova finestra)
Sei già un affiliato? Accedi (Si apre in una nuova finestra)
Data
10/06/2024
0 commenti
Vuoi essere la prima persona a commentare?
Abbonati a Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e avvia una conversazione.