Passa al contenuto principale

Ein Beistand oder Sachbearbeiter für das UVG liest im Vermögensverzeichnis, dass der Schuldner ein weiteres Kind hat, dem er nach seinen Angaben laufenden Bar- oder Naturalunterhalt gewährt. Allerdings ist dieses Kind volljährig. Was könnte der Beistand oder UVG-Sachbearbeiter in diesem Fall im Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für das Arbeitseinkommen oder Kontoguthaben des Schuldners vortragen?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Si apre in una nuova finestra)

0 commenti

Vuoi essere la prima persona a commentare?
Abbonati a Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e avvia una conversazione.
Sostieni