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Berechnung bei Weihnachtsgeld & Co.

[Beitrag auf meiner Internetseite lesen. (Si apre in una nuova finestra)] Erläuterungen zur Berechnungsweise finden sich bei BAG, Urteil vom 17.04.2013, Az. 10 AZR 59/12 (Si apre in una nuova finestra). Danach ist das Arbeitseinkommen i. S. d. § 850a ZPO (Si apre in una nuova finestra) zunächst in der unpfändbaren Bruttohöhe vom Gesamteinkommen abzuziehen. Danach sind die Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge fiktiv für das Bruttoeinkommen des Restbetrages zu berechnen. Beispielhaft sieht das wie folgt aus:

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