Grundsteuern in der Rangklasse 3
In § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ZVG (Si apre in una nuova finestra) heißt es:
[…] Grundsteuern […] genießen dieses Vorrecht nur für die laufenden Beträge und für die Rückstände aus den letzten zwei Jahren
In die Rangklasse 3 gehören daher nur die laufende Grundsteuer und die Rückstände der letzten zwei Jahre. Doch was bedeutet das genau? Inwieweit handelt es sich um laufende und inwieweit um rückständige Steuern?
Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.
Zu unseren Paketen (Si apre in una nuova finestra)
Sei già un affiliato? Accedi (Si apre in una nuova finestra)
Data
22/10/2023
0 commenti
Vuoi essere la prima persona a commentare?
Abbonati a Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e avvia una conversazione.