Passa al contenuto principale

Vereinbarung über höheren pfandfreien Betrag?

Das Land hat wegen rückständigem Unterhalt, der nach § 7 UVG übergegangen ist, das Arbeitseinkommen des Schuldners von 1.300 € netto monatlich erstrangig gepfändet. Der pfandfreie Betrag nach § 850d ZPO (Si apre in una nuova finestra) wurde auf 1.100 € monatlich für den eigenen notwendigen Unterhalt des Schuldners festgesetzt. Der Arbeitgeber führt daraufhin pfändbare Beträge von 200 € monatlich an die Unterhaltsvorschusskasse ab. Nun vereinbaren das Land und der Schuldner (aus hier nicht interessierenden Gründen), dass die Pfändung bestehen bleiben soll, aber Zahlungen von monatlich 100 € ausreichend sind. Das weitergehende Einkommen soll dem Schuldner ausgezahlt werden. Der Drittschuldner verlangt jedoch, dass dafür der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entsprechend geändert wird, z. B. durch Erhöhung des pfandfreien Betrages auf 1.200 €. Welche Handlungsoptionen bestehen in dieser Konstellation? Und wie wirken sie sich aus, wenn es nachrangige Pfändungsgläubiger gibt?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Si apre in una nuova finestra)

0 commenti

Vuoi essere la prima persona a commentare?
Abbonati a Martin Benner (#HoltDasGeldRein) e avvia una conversazione.
Sostieni