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Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen Strom- und Gasanbieter

Schuldner haben in der  Regel einen Strom- und teilweise auch eine Gaslieferanten. Sie leisten  dafür regelmäßig Vorauszahlungen und haben, nachdem der  Abrechnungszeitraum abgelaufen ist, einen Anspruch auf Auszahlung eines  etwaigen Guthabens. Dieser Zahlungsanspruch des Schuldners ist pfändbar.  Doch woher nimmt der Gläubiger den richtigen Drittschuldner und wie  könnte die Pfändung formuliert werden?

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