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Kranbesetzer muss in den Knast

Verurteilter kündigte schon während der Urteilsbegründung Berufung an

Nun ist er doch noch mit einem Urteil zu Ende gebracht worden: Der in vieler Hinsicht außergewöhnliche Prozess gegen den weit über Münster hinaus bekannten Kranbesetzer und Müllsammler Nicolas T. Der hat in seinem Leben schon einiges erlebt, Aufenthalte in der Psychiatrie, auch der geschlossenen Abteilung. Er selber verfrachtete sich aus Protest für Wochen in das Führerhäuschen eines Baukrans, zuletzt befand er sich in U-Haft. Nun muss er damit rechnen, demnächst in den regulären Vollzug verlegt zu werden, für 2 Jahre und 8 Monate, so das verkündete Strafmaß. Sein Anwalt Winfried Rath hält ihn für besonders „haftsensibel" und denkt deshalb über eine Haftbeschwerde nach.

Das Gericht blieb damit unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft, die auf drei Jahre Haft plädiert hatte.

Die Vorsitzende Richterin Monika Richter nahm sich die Zeit, das Urteil ausführlich zu begründen, und konnte das fast zwanzig Minuten machen, ohne von Nicolas T. unterbrochen zu werden. So schlug eine Beleidigung von OB Markus Lewe vom Kran herunter mit vier Monaten nieder, die nächste mit sechs Monaten, auch die Beleidigung der Polizeipräsidentin Angelika Dorndorf muss er monatelang absitzen. Da noch Bewährungsstrafen in diese Strafe mit einflossen, hätte das Gericht kein Strafmaß finden könne, was man zur Bewährung aussetzen könnte, erläuterte die Richterin dem Publikum und Medienvertretern, die wieder sehr zahlreich erschienen waren. Im Publikum saßen Auszubildende im Justizbetrieb und Arbeitskreise von Rechtsreferendar*innen. Im Publikum saß auch die Nachbarin des Angeklagten, mit der sich der Streit seit 2016, als Nicolas T. nach dem Tod seiner Eltern an den Althausweg gezogen war, hochgeschaukelt hatte und eskaliert war.

Auslöser des Nachbarschaftsstreites war die Sammelwut des Nicolas T. Der zog immer wieder mit großen Müllsäcken durch die Stadt, sammelte Leergut, Fahrräder u.v.a mehr in seinem eigenen Garten, wozu er sich im Recht sah. Wenn das Ordnungsamt nach Hinweisen aus der Nachbarschaft anrückte, um das Grundstücke zu entmüllen, sah er das als Diebstahl seiner eigenen „Habe" und besetzte im Reflex gleich zweimal den Kran an der Hammer Straße. Allein durch die beiden Kranbesetzungen sei der Wohn- und Stadtbau ein Schaden von 220.000 Euro entstanden, hiess in der Urteilsbegründung. Das Gericht mit zwei ehrenamtlichen Richtern folgte in einigen Punkten den engagierten Plädoyers der Pflichtverteidigung bestehend aus Rhea Schuster und Winfried Rath. Die hatten von einem regelrechten Tourismus zum Grundstück an der Althausstraße gesprochen, welches durch die umfängliche Berichterstattung ausgelöst worden sei. Da kann man schon verstehen, warum er aggressiv und unwirsch reagierte, wenn er wieder fotografierende Menschen in seinem Garten antraf", stellte die Richterin fest. Anwältin Schuster merkte zum Verhalten der als eine Art Hauptbelastungszeugin auftretende Nachbarin an, das sie durch das wiederholte Einschalten der Medien zur Eskalation des Konfliktes beigetragen und Öl ins Feuer gegossen habe. Auch habe sie die Verletzungen die durch den viel diskutierten „Faustschlag" ausgelösten Beschwerden, schwerwiegender dargestellt als sie waren. Im EVK habe man weder Prellmarken noch Hämatome festgestellt. Auch im einem Tags drauf ausgestrahlten Bericht des WDR seien diese nicht zu sehen gewesen. Damit nicht genug: Es habe zumindest ein „Geschmäckle", wenn sie mit emails in die Redaktion der örtlichen Tageszeitung dafür gesorgt hätte, damit Leserbriefe, die bislang unveröffentlich geblieben wareb, doch noch ins Blatt kamen. Diese Leserbriefs hatte sie zwar nicht selbst verfasst, sie kannte aber den Verfasser und wußte, dass diese in der Zielrichtung ihrer Intension entsprachen.

Hätte es diese strafmildernden Umstände nicht gegeben, dazu rechnete das Gericht, dass der Angeklagte sich in etlichen Punkten der Anklage als geständig erklärt hatte, wäre das Urteil möglicherweise noch höher ausfallen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hier unsere Berichterstattung aus dem Gerichtssaal. (FB)

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Bild: Recht redselig aber auch sachkundig in juristischen Fragen und mit einem enormen Namens- und Datengedächtnis ausgestattet präsentierte sich auch am letzten Prozesstag Nicolas T., und demonstrierte der Richterin, wie aufmerksam er die Medien verfolgt. Foto. Frank Biermann

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