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Vollstreckungsrechtliche Bedeutung der “Winterbauumlage” oder “Winterbeschäftigungsumlage”

[Beitrag auf meiner Internetseite lesen. (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)] Ein Gläubiger bzw. eine Vollstreckungsbehörde hat das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet und danach beim Arbeitgeber die Lohnabrechnungen angefordert. Dort wird ein “Arbeitnehmeranteils an der Winterbauumlage” abgezogen. Was hat es damit auf sich? Sind diese Abzüge bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens zu berücksichtigen oder außer Acht zu lassen?

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