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DRV-Auskunft — Forderungsarten und Informationspflichten

Die kommunalen Vollstreckungsbehörden, die Unterhaltsvorschusskassen und die Beistände sind nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen befugt, der Deutschen Rentenversicherung elektronische Übermittlungsersuchen zu übersenden, d. h. eine „DRV-Auskunft“ durchzuführen (siehe z. B. § 22b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VwVG LSA (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), § 6 Abs. 5 UVG). Für welche Forderungsarten gilt das und bestehen in diesem Zusammenhang gegenüber dem Schuldner Informationspflichten, wie sie beispielsweise im Zusammenhang mit einem Kontenabruf geregelt sind (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)?

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