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Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO

Immer wieder erscheinen Schuldner bei der Vollstreckungsbehörde oder dem Gläubiger und wollen, dass eine “Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)” ausgefüllt wird. Dabei geht es ihnen um dieses Formular (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Welche Bedeutung hat dieses Formular und sind Vollstreckungsbehörde bzw. Gläubiger tatsächlich dazu berufen, es auszufüllen?

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